Und schon kommt der nächste Abmahnungs-Betrug: Fake-Abmahnung durch “Dr. Auffenberg & Partner” im angeblichen Auftrag der Fa.
Purzel Video GmbH
Der Betrug mit gefälschten Abmahnungen scheint Schule zu machen. Die letzte Betrugsemail ist noch keine zwei Wochen alt. (Wir hatten
darüber berichtet und Betroffene informiert. Lesen Sie hier). Seit wenigen Tagen erreichen uns nun abermals offensichtlich gefälschte
Emails, in denen sich der Identität der Kanzlei “Dr. & Partner” bedient wird. Die Fake-Abmahnung wird im angeblichen Auftrag der Purzel Video GmbH
verschickt. Gegenstand der ist eine “Klage
wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials”.
Die Betrüger werden immer dreister:
Die Purzel Video GmbH gibt es tatsächlich. Auch lässt diese in der Tat Urheberrechtsverletzungen pornographischen Materials
abmahnen. Auch Rechtsanwalt Auffenberg ist im Abmahnungsbereich kein unbekannter. Außer dem Namen hat er jedoch nichts mit der Kanzlei
“Dr. Auffenberg & Partner” gemein.
Die Kanzlei “Dr. Auffenberg & Partner GbR” informiert bereits auf ihrer Kanzlei-Seite über den Identitätsklau.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter:
Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Die Betrugsemail stellt sich dar wie folgt:
Berlin, den 18.01.2011
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Purzel-Video GmbH Industriestr. 69 a
D-98669 Veilsdorf Deutschland, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene
Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte
im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp
UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch
beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von
pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der
festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittl…
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