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Und Retour!

am 13.06.2005 von http://www.feder-und-paragraph.de

So kann es gehen, wenn man als Anwalt nicht gerade sehr professionell einfach mal einen Forenbetreiber dafür abmahnt, dass einer seiner User einen markenrechtlich geschützten Begriff als Nickname benutzt:LawBlog.de-LinkEine genaue Übersicht über die Ereignisse gibt es hier.Es ist schon verwunderlich, warum der abmahnende Anwalt glaubt, mit seinem Vorhaben durchzukommen. Alleine der recht offensiv-ironische Ton des Erwiderungsschreibens (siehe Link bei LawBlog oben) lässt mich schmunzeln, bin ich mit meiner Meinung doch in guter Gesellschaft.

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