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Und nochmals Neues zur Gesinnungsprüfung

am 12.01.2006 von http://blog.staatsrecht.info

Auf JurBlog.de wurden jetzt auch Anwendungshinweise für die Verwendung des “Gesprächsleitfadens” ins Netz gestellt. Diese sind in der Tat bedenklich, da deutlich wird, dass von den Befragten mehr verlangt wird, als Zustimmung zur deutschen Rechts- und Verfassungsordnung. Zudem ergibt sich eindeutig, dass eben doch nur Muslime befragt werden sollen (was sich ja im Grunde schon aus den Fragen selbst ergibt). Wenn das keine Ungleichbehandlung ist, dann weiss ich auch nicht mehr.
Natürlich sind Ungleichbehandlungen zulässig - wenn sie gerechtfertigt werden können. Das Land Baden-Württemberg beruft sich ausdrücklich auf Stellungnahmen von Seyran Ates, Necla Kelek, Ayaan Hirsi Ali, Mark A. Gabriel und Bassam Tibi. Irgendwie fällt mir dazu nur Robert Gernhardt ein: “Die schärfsten Kritiker der Elche, waren früher selber welche”. Natürlich muss man diese kritischen Stimmen ernst nehmen. Selbstverständlich ist es geboten, auf bedenkliche Entwicklungen hinzuweisen und sich mit aller Vehemenz gegen Verhaltensweisen wehren, die mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar sind. Das rechtfertigt es jedoch nicht, eine ganze Gruppe der Bevölkerung nur aufgrund ihrer Konfession unter Generalverdacht zu stellen - vielmehr müsste man auch auf diejenigen Stimmen hören, die sich für einen aufgeklärten Islam stark machen und nach Möglichkeiten suchen, wie gläubige Muslime in einer pluralistischen Gesellschaft leben können. Genau das scheint ja auch geschehen zu sein, da sich das Innenministerium ja auch auf eine Umfrage …

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Neues zur Gesinnungsprüfung

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Neues zur Gesinnungsprüfung

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Menschenrechte / Seit dem 1. Januar müssen Muslime in Baden-Württemberg, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, einen Fragebogen beantworten. Dazu hat das Innenministerium einen Gesprächsleitfaden entwickelt, in dem unter anderem Einstellungen zu G…

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