Und das erklären wir mal einem Laien...

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist keine schöne Vorschrift. Die Regelung beschränkt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein durch den Steuerpflichtigen geschaffenes "häusliches" Arbeitszimmer. Was praktisch dann aus solchen Vorschriften wird, zeigen die folgenden Entscheidungen: BFH, Urteil vom 13.11.2002 - VI R 164/00: Ein Arbeitszimmer kann auch dann "häuslich" i. S. des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG sein, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen befindet und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann. Was "häuslich" ist, ist also Auslegungssache. Selbst in folgendem Fall ließ das FG Köln letztlich aber die Revision zu, obwohl ich nicht mehr sagen könnte, wieso das jetzt auch "häuslich" sein soll: FG Köln, Urteil vom 9.9.2010 - 10 K 944/06: Aufwendungen für einen Büroraum, dessen Verbindung zu den Priva…

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Themen: Rechtsprechung , Vorschriften , Garten

Erschienen 16. Januar 2011 auf http://www.jurabilis.de.

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