Und wieder ELStAM: BMinF veröffentlicht Detailschreiben

Ab 2013 soll für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren gelten, digitalrecht.net hat mehrfach darüber berichtet.

In dem neuen Verfahren wird der Verfahrensgang von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale -ELStAM- ersetzt.

Dann sind nicht mehr die Gemeinden, sondern ausschließlich die Finanzämter für Eintragungen und Änderungen aller bislang auf der Vorderseite der Pappkarte vermerkten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Kinderfreibeträge zuständig. Zu diesem Zweck baut die Finanzverwaltung zur Zeit eine zentrale Datenbank auf, in der diese für den Lohnabzug maßgeblichen Merkmale künftig elektronisch aktuell vorgehalten und vom Arbeitgeber jederzeit abgerufen werden können.

Obwohl ELStAM aufgrund mehrfacher Verzögerung erst 2013 startet, stellen die Gemeinden bereits seit dem Kalenderjahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Daher bleibt in der Übergangszeit ab 2…

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Themen: Elektronisch , Bundesfinanzministerium , Digital

Erschienen 12. Dezember 2011 auf http://www.digitalrecht.net.

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