Und wieder einmal: Warum es keinen Sinn macht, sich selbst / sich nicht gegen Filesharing-Abmahnungen zu verteidigen
Der Mandant hatte in der Vergangenheit die ein oder andere wegen Urheberrechtsverstößen über Filesharing-Plattformen erhalten. Darunter auch Top-100 Sampler
etc. In den meisten Fällen hatte er die übersandte Unterlassungserklärung unterschrieben und den Betrag gezahlt. Manchmal erfolgte
auch die “Korrektur” der Unterlassungserklärung.
Nachdem dann eine nicht unerhebliche Zahl weiterer Abmahnungen mit Kostenforderungen zwischen 600 € und knapp 1000 € bei ihm
eingingen, kam er (endlich) zu uns und ließ sich beraten.
Durch die vorherigen Zahlungen hatte er sich in den meisten Fällen jedweder Verteidigungsmöglichkeit beraubt. Gibt man letztlich
durch Zahlung eines geforderten Betrages und Abgabe der mit der Abmahnung versandten Unterlassungserklärung zu, dass man eine
Rechtsverletzung durch Verbreiten eines Liedes aus einem Top-100 Sampler begangen hat, ist die Verteidigung gegen weitere
Abmahnungen, die aus der Verletzung anderer Titel des gleichen Samplers resultieren, nahezu unmöglich.
Da der Mandant auch unbedingt jedwedes Risiko vermeiden wollte und auf eine schnelle außergerichtliche Klärung drängte, blieb uns
lediglich, die Forderung der Abmahner nach unten zu verhandeln. Für den Mandanten blieb nach Abschluss der Sache der schwache Trost,
dass er in den neuen Sachen statt insgesamt knapp 5000 € nunmehr nur kna…
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