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...und die Bundesrepublik gibt es doch!

am 03.06.2005 von http://obiterdictum.wordpress.com/

Manche Menschen kommen auf seltsame Einfälle, um ihre Steuern nicht zahlen zu müssen. Nach einer Kontopfändung durch ein Finanzamt kam ein Kläger auf die Idee, daß alle Beschlüsse und alle Steuerforderungen [...] wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauchs nicht anerkannt werden könnten:

Es lägen Verstöße gegen das internationale Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte vor. Die Zuständigkeit des beklagten Finanzamts sei in Frage zu stellen, denn die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht. Seit dem 17. Juli 1990 sei sie durch die >Streichung des Artikel 23 Grundgesetz erloschen< und mit ihr die Abgabenordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Keine Behörde der angeblich noch existierenden BRD habe noch irgendwelche Rechte, Ladungen, Beschlüsse oder Urteile >Im Namen des Volkes< auszusprechen. Deutsche Bürger würden von Gerichten durch Rechtsbeugung widerrechtlich verurteilt.

Solche Argumentationen kannte man bisher nur von Rechtsradikalen, die sich das Deutsche Reich zurückwünschen. Nun mußte sich mit dieser Argumentation auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen. Natürlich konnte das Klagebegehren nicht zum Erfolg, sondern nur zum Unmut der Richter führen. Das Gericht führte aus:

Es sei bereits fraglich, ob das Vorbringen des Klägers den Mindestanforderungen, die an eine ernsthafte Eingabe bei einem Gericht zu stellen seien, entspreche. Ein Schreiben, welches sich in Beleidigungen des Prozessgegners, des Gerichts oder eines Dritten oder in staatsfeindlichen Äußerungen erschöpfe, also ein sachliches Begehren nicht enthalte, sei grundsätzlich nicht als Klage zu beurteilen. Der Kläger fühle sich für seine Person nicht an die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gebunden, …

Vorher bei http://obiterdictum.wordpress.com/ (Obiter Dictum)

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