Und es bewegt sich doch was…….

Ich bin dann doch erstaunt. Es bewegt sich ja doch etwas in der obergerichtlichen Rechtsprechung – trotz der Entscheidung des BVerfG vom 26. 7. 2009, in der man schon den Abgesang auf das Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts in § 81a vermutet hatte. Nach der Annahme von BVV durch das OLG Hamm, das OLG Dresden und das OLG Celle, den zumindest vorsichtigen Hinweisen des OLG Karlsruhe hat nun das KG in einem Beschluss vom 01.07.2009 darauf hingewiesen, dass mMit zunehmendem zeitlichen Abstand zu den veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Oberlandesgerichte zur Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81 a Abs.2 StPO bei der Anordnung der Blutprobenentnahme durch ermittelnd…

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Themen: Olg Hamm , Olg Karlsruhe , Olg Dresden , Beweisverwertungsverbot , Kammergericht , Blutentnahme , Gefahr IM Verzug; Richtervorbehalt

Erschienen 18. Juli 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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