Und bei eBay braucht man immer noch keine AGB, Reloaded
am 24.03.2008 von LBR-BlogAus aktuellem Anlass:Die Gerüchteküche im Internet macht die Beratungspraxis häufig unnötig schwer. Immer wieder müssen wir unseren Mandanten die fixe Idee ausreden, Allgemeine Geschäftsbedingungen seien Pflicht. Da braucht es schon Geduld und Zeit, um den Halbwahrheitensumpf trockenzulegen, der unseres Erachtens teilweise von interessierter Stelle bewusst geschaffen wird.Daher nochmal: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benötigen auch unternehmerische Verkäufer nicht. Man kann sie vorhalten; dies ist auch oft zweckmäßig, muss es aber nicht. Das gilt für herkömmliche Onlineshops und auch für Auktionsplattformen. Verrbaucherinformationen, die gegebenenfalls vor Vertragsschluss mitgeteilt werden müssen, sind etwas völlig anderes und sollten auch nicht in Form vom AGB mitgeteilt werden.Entgegenstehende Behauptungen sind nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.Die Verbraucherinformationen sind keine AGB. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, also vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden, die das Vertragsverhältnis aktiv gestalten. Die Verbraucherinformationen sind demgegenüber nur die Beschreibung tatsächlicher oder bereits bestehender rechtlicher Umstände.Das sieht übrigens auch der Gesetzgeber so:http://dip.bundestag.de/btd/15/029/1502946.pdf (S. 21):(...)Dabei sind unter Vertragsbestimmungen nur der den Vertragsinhalt bestimmende eigentliche“ Vertragstext sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Diese Kategorie deckt sich somit nicht mit den in der BGB-Informationspflichten-Verordnung bestimmten Informationen(ähnlich bereits Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu § 312e Abs. 4 BGB, Bundestagsdrucksache 14/7052, S. 192).(...)Nun könnte man sagen, was soll die haarspalterische Streiterei um Begrifflichkeiten?Die Behauptung, man benötige AGB oder man solle sogar Verbraucherinformationen dort hinterlegen, sind nicht nur rechtlich falsch, sondern bergen auch die Gefahr, wegen unzureichender Verbaucherinfos auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.Es ist nämlich so, dass viele der Informationen in AGB nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung bzw. …
LG Frankenthal: Informationspflichten hinsichtlich Vertragschluss bei eBay? - Zu den Informationspflichten des Unternehmers über die zum Vertragsschluss führenden Schritte, Korrekturmöglichkeiten, die Speicherung des Vertragstextes und dessen Zug
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Rahmen von eBay-Geschäften muss der (gewerbliche) Verkäufer den Verbraucher keine eigene Kundeninformation über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m § 1 Nr. 4 BGB-InfoV und § 312e Abs. 1 Sat…
Infopflicht auch zum Vertragsschluss auf eBay?
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Hergehört, hereinspaziert und aufgepasst - und vor allem Lesen! So möchte man einigen Umtriebigen entgegen rufen. Gemeint ist ein Urteil des LG Frankenthal zu den Fragen, ob bei einem Handeln über eBay (gewerbliche) Anbieter verpflicht…
Fast alle Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch - Frist 1 Monat, nicht 2 Wochen
LBR-Blog / Mal wieder ist die abmahnträchtige Widerrufsbelehrung Gegenstand eines Rechtsstreits. Diesmal geht es vor allem um die Frist, welche dem Verbraucher eingeräumt werden muss, innerhalb derer er den Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer widerrufen ka…
Und bei eBay braucht man doch AGB
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die IT-Recht Kanzlei hatte in letzter Zeit mehrere eBay-Händler zu betreuen, die allesamt aus demselben Grund abgemahnt worden sind: Sie veröffentlichten im Rahmen ihrer eBay-Angebote keine Informationen zum Thema Vertragsschluss bei…
Keine Pflicht zur Verwendung von AGB
Handakte WebLAWg / Gerade für Online-Händler stellen die gesetzlichen Anforderungen an den Handel ein Hindernis dar, dass durch viele im Internet verbreitete Halbwahrheiten stetig größer wird. Umso wichtiger erscheint die Aufklärung zu diesem Thema. So sind Online…
LG Karlsruhe: Belehrung über Wertersatzpflicht bei eBay noch nach Vertragschluss bis zur Lieferung möglich? - § 312c Abs. 1 und Abs. 2 BGB sind keine Spezialvorschriften, die § 357 Abs. 3 Satz 1 bezüglich der Rechtsfolgen des Widerrufs (insb. W
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 BGB hat der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu s…
OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay Geschäften 1 Monat - Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik Mein eBay - in Textform vor Vertragsschluss mitgeteilt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik Mein eBay, die zeitgleich mit dem Sofort-Kauf oder dem Zuschlag allein für den Käufer aktiviert wird - in Textform vor Vertragssc…
OLG Hamm: Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich - Die Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich in einem Produktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich in einem Produktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. 2. Die Legaldefinition der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt gemäß § 305 Absatz 1 BGB…
