Und bei eBay braucht man doch AGB…

Die IT-Recht Kanzlei hatte in letzter Zeit mehrere eBay-Händler zu betreuen, die allesamt aus demselben Grund abgemahnt worden sind: Sie veröffentlichten im Rahmen ihrer eBay-Angebote keine Informationen zum Thema „Vertragsschluss bei eBay”.

Auch wenn sich nun trefflich darüber streiten lässt, ob derlei Angaben bei eBay tatsächlich erforderlich sind – fest steht, dass die abgemahnten eBay-Händler bereits jetzt mit den unangenehmen Folgen der Abmahnungen, wie etwa finanzielle und nervliche Belastungen, umzugehen haben.

Einer der abgemahnten Händler machte uns nun auf die Meldung einer Kanzlei aus Köln aufmerksam, die ihn (und uns) angesichts seiner aktuellen Abmahnung empört hat. Die Kollegen warfen uns letztendlich vor, das Thema „Vertragsschluss im Onlinehandel” unnötig aufgebauscht zu haben. Konkret ging es um unsere News vom 24.01.08 mit der Überschrift „LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!”. Diese News hatte zwei recht aktuelle Beschlüsse des LG Dresden sowie des LG Leipzig zum Gegenstand, wonach die Unterlassung der Informationen zum Vertragsschluss als wettbewerbswidrig einzustufen ist.

Der veröffentlichende Kollege führte nun aus:

„Wie bei wortfilter zu lesen ist, behauptet da doch eine Kanzlei aus München, dass der Einsatz von AGB für Onlinehändler Pflicht sei. Das hätte das LG Dresden sowie das LG Leipzig entschieden. Obwohl die Gerichtsentscheidungen nicht zitiert werden, wird nach weiterer Lektüre klar, dass man natürlich auch als Onlinehändler keine AGB benötigt. Die Gerichte haben offenbar lediglich (völlig richtigerweise) entschieden, dass die beim Fernabsatz bestehenden vorvertraglichen Belehrungspflichten nicht erfüllt seien, wenn entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB-InfoV nicht darüber informiert werde, wie der Vertrag zustande kommt.(…)”

Und weiter:

„Diese Vorschriften sind so alt wie die Regelungen zum im Onlinehandel heiß umkämpften Widerrufsrecht. Eine gewöhnliche Meldung zu den Entscheidungen hätte demnach keinen Onlinehändler hinter dem Monitor hervorgelockt. Zugunsten der veröffentlichten Kollegen gehe ich daher davon aus, dass sie ihre eigene Schlagzeile „LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht” selbst nicht glauben, sondern damit Leser locken wollen. Jedem das Seine! (…)”

Der geschätzte Kollege hat Unrecht. Wir sind selbstverständlich nach wie vor der Ansicht, dass es für jeden Online-Händler zwingend notwendig ist, Informationen zum Vertragsschluss in Form von AGB zu veröffentlichen:

I. Rechtlicher Hintergrund 1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Gemäß § 305 BGB sind Allgemeine Ge…

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Themen: Ebay

Erschienen 10. März 2008 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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