Unbezahlte Arbeit
am 14.06.2007 von http://www.lawblog.de
Das hat man davon, wenn man neuen Mitarbeitern einen Gefallen tut. Der Mann bezeichnete sich als Anhänger der guten alte Lohntüte. Also erhielt er seinen Lohn vom Besitzer einer kleinen Werkstatt immer in bar, nebst ordnungsgemäßer Abrechnung.
Nach sieben Monaten ist der Arbeitnehmer zur Konkurrenz abgewandert. Und klagt jetzt seinen kompletten Nettolohn ein. Mit der Behauptung, er habe über ein halbes Jahr keinen Cent gekriegt. Wir reden über einen fünstelligen Betrag. Quittungen für die Barzahlungen …
HARDWARE UPDATE
LawBlog / Ein bisschen neidisch bin ich schon. Auf den neuen Computer, den mein Bruder (danke für den geopferten Nachmittag!) für meine Kollegin installiert und ins Netzwerk integriert hat. Ein Dell Optiplex. Hervorstechendstes Merkmal: unhörbar. Dagegen k…
Harte Möhre in der Hose
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Es sollte ein derber Scherz sein - es endet im Knast. Dem britischen Fahrlehrer Stephen Cooney (51) wurden eine Möhre und sein kruder Sinn für Humor zum Verhängnis.Denn der 51-Jährige liebte folgenden Gag: Während der Fahrstunden gab er eine…
Lohnwucher
RECHTaktuell / Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Wuppertal ist unter 33% unter der ortsüblichen Vergütung liegende Lohn sittenwidrig. Der klagende KfZ-Mechatroniker erhielt lediglich 55% des Tariflohnes, die er bei ordnungsgemäßer Eingruppierung in den Manteltar…
Lob von oben
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Vorsitzende der Strafkammer unterbrach die vor mir fragende Kollegin beinahe bei jeder Frage an den hübsch verkleideten V-Mann, wenn die zu erwartende Antwort möglicherweise mit dem gewünschten Ergebnis nicht kompatibel sein könnte.Als er das…
Danke, Google
Aktenvermerk / Um sich die (bescheidenen) Einnahmen aus dem Google-Adsense-Programm überweisen zu lassen, muss man sein Bankkonto verifizieren. So weit, so normal. Google hat sich dabei einen einfachen Weg ausgedacht: Es wird ein “kleiner Betrag” a…
Vergütung - Urlaubsanspruch bleibt erhalten
LohnPraxis-Weblog / Hat einer Ihrer Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, müssen Sie ihm den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr gewähren (§ 17 Absat…
