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UNBESTIMMT

am 08.09.2004 von LawBlog

Für den Gesetzgeber hagelt es mal wieder Ohrfeigen. Der Bundesgerichtshof hält den verschärften Straftatbestand der Steuerhinterziehung für möglicherweise verfassungswidrig, berichtet beck-aktuell. Wer in großem Umfang Steuern hinterzieht und dabei gewerbs- oder bandenmäßig handelt, begeht danach ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, keine Einstellung gegen Auflagen möglich, eine Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend).Nach Ansicht des BGH ist das …

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