Unberechtigte Panik um die neue Verpackungsverordnung
am 19.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Das Bundeskabinett hat
am 31.01.2008 kleinere Änderungen zum bisherigen Gesetzesentwurf der fünften
Novelle der Verpackungsverordnung vorgenommen, die die bisher vorgesehene
Fassung aber nicht im Kern betreffen.
Während
immer noch nicht feststeht, wann die neue Fassung tatsächlich in Kraft tritt,
laufen im Internet hitzige Diskussionen. So wird etwa in einigen Firmennewslettern
vor hohen Bußgeldern für Online-Händler gewarnt. Insbesondere kleinen Ebay-Händlern
wird im Internet Angst gemacht.
Allerdings ist diese Panikmache nicht berechtigt.
Zwar ist es richtig, dass nun alle Verpackungsmaterialien,
die an einen Endverbraucher versendet werden, bei einem entsprechenden
Entsorgungsunternehmen lizensiert sein müssen und der einzelne Online-Händler
nicht mehr wählen kann, ob er für die Verpackung selbst sorgen will. Allerdings
wird es wohl in eher seltenen Fällen dazu kommen, dass ein kleiner
Online-Händler seine Materialien teuer lizensieren lassen muss. Wahrscheinlicher ist, dass viele Verpackungen vom Großhändler
bereits entsprechend lizensiert sind und der Internethändler diese
Verpackungsmaterialien an seine Endkunden weiterreichen kann. Zumindest wird
der Markt dafür sorgen, dass es entsprechend lizensierte Verpackungen für
Online-Händler kostengünstig zu beziehen gibt. Schließlich werden die von den
entsprechenden Entsorgungsunternehmen angebotenen Lizensierungen sich in einem auch
für kleine Online-Händler bezahlbaren Rahmen bewegen. Die IT-Recht Kanzlei
steht diesbezüglich in Kontakt mit der Interseroh AG und wird Sie über
Neuigkeiten in diesem Bereich auf dem Laufenden halten.
Die Panikmacher im Internet warnen zudem vor einer großen
Abmahnwelle im Internet und vor Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Hierzu ist zu sagen, dass die Kleinen im Internet so schnell
nicht in den Fokus möglicher Abmahner gelangen werden. Denn im Gegensatz zu
Verstößen gegen Informationspflichten im Internet etwa rechtlich zwingend
vorgesehene Hinweise auf der Homepage eines Internethändlers wie z.B. die Widerrufsbelehrung sind Verstöße gegen die
Verpackungsverordnung nicht einfach so im …
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