Unberechtigte Forderungen für Avanio Clubmitgliedschaft
Seit einigen Wochen wundert sich mancher Telefonkunde über eine Forderung auf seiner Rechnung, die er nicht so recht einordnen kann. Da taucht in der Rubrik „Beträge anderer Anbieter“ eine Firma „Callando GmbH“ mit einem „avanio Internetzugang“ auf und für diese ein Rechnungsbetrag von 4,50 €. Fragt man bei Callando nach, wird auf die „avanio GmbH & Co KG“ und deren Tarif „vanio.flexi“ verwiesen. „Seit dem 02.08.2005 wird bei diesem Tarif eine monatliche Grundgebühr erhoben, welche immer rückwirkend in Rechnung gestellt wird.“ Irgendwann erfährt man dann auch, dass man aufgrund der Einwahl über eine Internet-by-Call-Nr. von avanio einen solchen Vertrag bzw. eine Mitgliedschaft bei der „avanio Comunity“ mit monatlicher Grundgebühr abgeschlossen haben soll. Dies verwundert doch sehr, da üblicherweise bei Internet-by-Call eben gerade nur die Kosten für die tatsächliche Verbindung ohne Grundgebühr anfallen. Und so war es auch bei „vanio.flexi“ noch vor dem 02.08.2005 – bis dahin war der Tarif sogar so günstig, dass er beim Smartsurfer auf den oberen Plätzen landete. Reklamiert man den Posten bei der Telekom und kürzt die Rechnung um den entsprechenden Betrag (4,50 € zzgl. Mwst. = 5,22 €), wird dieser auch nicht weiter gemahnt. Für die Telekom ist damit die Angelegenheit erledigt. In der Folgezeit erhalten die Betroffenen dann aber eine Mahnung von der Firma nexnet GmbH. Hierbei handelt es sich um einen „Abrechnungsdienstleister“ für Telekommunikationsdienste. Aber ist die geltend gemachte Forderung berechtigt? Ganz klar: nein! Eine derartige „Clubmitgliedschaft“ muss ausdrücklich vereinbart werden - allein die Einwahl bei einer Internet-by-Call-Nummer genügt hierfür nicht. Etwaige Regelungen in den AGB des Anbieters, sind nicht wirksam einbezogen. Denn auch auf AGB muss der Unternehmer vor Vertragsabschluss - also vor der Einwahl - ausdrücklich hinweisen (vgl. § 305 Abs. 2 BGB). Das ist bei Internet-by-Call-Verbindungen naturgemäß praktisch unmöglich. Zwar ist in § 305a BGB für Telekommunikationsleistungen eine Ausnahme von diesem Erfordernis geregelt. Dies gilt aber nur, wenn die „Telekommunikationsdienstleistung in einem Mal erbracht“ wird. Dies ist bei einer üblichen Internet-by-Call-Verbindung der Fall – nicht jedoch, wenn hieran eine Clubmitgliedschaft – also ein Dauerschuldverhältnis – gekoppelt ist. Es gibt daher keinerlei Anspruchsgrundlage, auf die sich die von avanio bzw. nexnet geltend gemachte Forderung stützen ließe. Die Kunden sollten sich daher auch nicht einschüchtern lassen.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Kommentare zu "Unberechtigte Forderungen für Avanio Clubmitgliedschaft":
Heute erschienen:
http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-/1591819/1591819/
Grüße,
Christoph Herrmann
STIFTUNG WARENTEST
Online-Redaktion
Hier steht's: http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Avanio-Abzocke/1840429/1840429/
Grüße,
Christoph Herrmann
Stiftung Warentest
Online-Redaktion
Willkommen im Club? Das Avanio.net-Community-Modell
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 11. Dezember 2006 — Nun ist es bereits über ein Jahr her, daß der Verfasser dieses Textes unbewußt und recht unfreiwillig Mitglied der „avanio.net …
Funsurf24: “Avanio” Clubmitgliedschaft: Verbraucherzentrale klagt gegen Funsurf24 GmbH
Telekommunikation und Recht | 15. November 2007 — Die Verbraucherzentrale Berlin möchte gegen die Funsurf24 GmbH wegen der unfreiwilligen “Avanio”-Clubmitgliedschaften Klage erhebe…
Funsurf24 Gmbh: Funsurf24 GmbH (avanio GmbH ) verpflichtet sich zur Rückzahlung
Recht für Verbraucher | 11. Februar 2009 — Funsurf24 GmbH verpflichtet sich zur Rückzahlung Zu Zeiten als DSL-Anschlüsse und Flatrate-Tarife noch nicht massenhaft verbreitet…
avanio.net: Zahlen für einen ungewollten Internetzugang
Vertretbar Weblawg | 19. Juli 2006 — Erstmals im Mai 2006 tauchte auf der Telefonrechnung der Mandantin ein Posten “avanio Internetzugang” auf, abgerechnet durch die c…
AG Dresden: Ungewollte Mitgliedschaft bei “avanio” kann angefochten werden
Rechtblog | 12. September 2006 — Das Dresdner Amtsgericht hat Verbrauchern Recht gegeben, die eine ungewollte Clubmitgliedschaft bei “avanio.net” angefochten haben…
AG Bielefeld Urteil 30.06.2009: AG Bielefeld: Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots muss sich vor Einwahl über den aktuellen Tarif informieren
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 9. Juli 2009 — AG Bielefeld Urteil vom 30.06.2009 42 C 1005/07 Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sich der Nutzer eines Internet-By-Call-Ange…
Avanio / FunSurf24: Die Hälfte der "Grundgebühren" gibt es zurück
kLAWtext | 10. Februar 2009 — Vor gar nicht allzu langer Zeit musste man den Internetzugang noch nach Zeittarifen bezahlen und wählte sich bei jeder Nutzung per…
Avanio Internetzugang: Avanio Internetzugang - Ungewollte Mitgliedschaft
Recht für Verbraucher | 26. Januar 2007 — Avanio Internetzugang - Ungewollte Mitgliedschaft Beim genauen Blick in die Telefonrechnung droht manche unliebsame Überraschung. …
Comundo Call BY Call: Internet-by-Call für “schlappe” 32 EUR pro Stunde
Telekommunikation und Recht | 13. Dezember 2007 — Mit höchst fragwürdigen Tarifenerhöhungen schleicht sich der Internet-by-call-Anbieter Comundo Internet GmbH auf den Markt. Sage u…
CallandoDSL: by Call = Flatrate?
Vertretbar Weblawg | 16. Juli 2007 — Vor vielen vielen Monaten habe ich bei Callando einen “DSL by Call” Tarif bestellt: Keine Grundgebühr, minutengenaue Abrechnung, a…

