Unberechtigt abgemahnt - und keiner zahlt den eigenen Anwalt

Es ist eine (Un-)Sitte von Anwälten, in alle möglichen Schriftsätze Kostenrechnungen einzubauen, die der Gegner angeblich zahlen muss. Dieses "Gegenschlag"-Verhalten ist oft als Reaktion auf wettbewerbs- oder urheberrechtliche Abmahnungen zu beobachten. Dann schreibt der Anwalt des Abgemahnten in seinem gepfefferten Brief etwa folgendes: "...Vielmehr hat Ihr Mandant unserer Mandantin nach § 823 BGB den Schaden zu ersetzen, der durch die unberechtigte Abmahnung vom ... entstanden ist [...]" Das hört sich auch zunächst einmal gut an, zumal ein Wettbewerber in der Regel jede Abmahnung als ungerechtfertigt empfindet und es doch nur recht und billig erscheint, dass jetzt der Abmahner auch für die eigene Anwaltsrechnung aufkommen muss. Das Erwachen kommt aber spätestens dann, wenn der eigene Anwalt nach Prüfung der Rechtslage dem Mandanten erklären muss, dass er wohl auf den Kosten sitzenbleiben wird. Das versteht sich von selbst, wenn die Abmahnung berechtigt war. Was aber, wenn die Abmahnung unberechtigt war? Nach herrschender Meinung besteht - zum oft verständlich großen Ärger für Opfer einer unberechtigten Abmahnung - kein Erstattungsanspruch gegen den "Abmahner" für die eigenen Anwaltskosten. Begründet wird dies folgendermaßen: "Es steht dem Abgemahnten frei, die Abmahnung nicht zu beachten oder sich mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage zur Wehr zu setzen. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist daher selbst dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig" (BGH WRP 65, 97, 99 - Kaugummikugeln, bestätigt in BGH GRUR 85, 571, 573 - Feststellungsinteresse; BGH GRUR 01, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 4 Rdn 10.166; Harte/Henning/Omsels § 4 Rdn 153). [zit. aus Piper/Ohly UWG, § 4 Rn. 10/43] Natürlich gilt das nicht uneigeschränkt, denn bei einer unberechtigten Abmahnung kommen z.B. bei einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung oder einer gezielten Behinderung durchaus Schadensersatzansprüche in Fr…

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Themen: Bgb , Feststellung Dass Abmahnung Unberechtigt War Feststellungsinteresse

Erschienen 9. Mai 2008 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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