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Unbefangener Insolvenzverwalter

am 05.01.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Der Schuldner ist micht nichts einverstanden und beschäftigt die Instanzen. Was war passiert?
Eine Gläubigerin hatte einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Ansbach hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Die Einwände des Schuldners im Einzelnen (herausgelesen beim BGH):
1. Bestellung eines Gutachters
Ein Sachverständiger sollte prüfen, ob Insolvenzgründe vorliegen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind und welche Fortführungsaussichten für das Unternehmen des Schuldners bestehen. Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist nicht statthaft.
2. Zulassung des Gläubigerantrags durch das Gericht
Ein Rechtsmittel ist nicht statthaft.
3. Bestellung eines Rechtsanwaltes zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsmittel ist statthaft. Allerdings:
Klärungsbedürftige Rechtsfragen sind nicht aufgeworfen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zutreffenden Ausführungen, mit denen das Beschwerdegericht eine Besorgnis der Befangenheit des bestellten Insolvenzverwalters verneint hat. Das eigene Verhalten der ablehnenden Partei begründet als solches regelmäßig keinen Ablehnungsgrund (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 42 Rn. 29 m.w.N.).


Wer …

Änderungen im Insolvenzverfahren

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung will mit einem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf das Insolvenzverfahren in einigen Punkten ändern. Unter anderem sollen künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch über das Internet vorgenomme…

Besser vorher denken

InsoBlog.de / Was hatte sich der Anwalt des Schuldners dabei gedacht? Jedenfalls nicht genug: Aufgrund des Eröffnungsantrags des Schuldners vom 16.08.2006, dem Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten beigefügt waren, wurde am 02.03.200…

Entscheidend ist der Wert des verwalteten Vermögens

InsoBlog.de / Der Schuldner wendet sich gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters. Für das, dass der Verwalter aus Sicht des Schuldners nichts oder wenig getan hat, ist dem Schuldner die Vergütung zu hoch. Der BGH nutzt die Gelegenheit, zur Berech…

Der Schuldner kann “Eigenverwaltung” nicht erzwingen

InsoBlog.de / Der Schuldner will Restschuldbefreiung und seine Insolvenz selbst verwalten. Das Gesetz sieht vor, dass das Gericht die Eigenverwaltung (§ 270 InsO) anordnen kann. Allerdings kann der Schuldner keine Eigenverwaltung erzwingen. Und genau dies hatte e…

Titel über 363,00 EUR nicht angegeben: LG Hannover versagt Restschuldbefreiung.

InsoBlog.de / Die Insolvenzgerichte fragen die Schuldner in den Formularsätzen sehr umfrangreich nach den Vermögenswerten. Wer als Schuldner hier etwas nicht angibt und informierte-motivierte Gläubiger hat, riskiert die Restschuldbefreiung. Die Betroffene Forde…

Wenn der Insolvenzverwalter im Visier steht

InsoBlog.de / In unserem Beruf gibt es vermutlich häufiger als anderswo, sagen wir mal besonders ausgeprägte Persönlichkeiten. Ein älterer Verwalter, der es mit mir auf Beraterseite zu tun hatte, ist so ein Fall: Niemals würde er einen Fehler zugeben und mit…

Gegen die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalter kann sich der Insolvenzverwalter nicht beschweren

InsoBlog.de / Die Auseinandersetzungen im Insolvenzverfahren AERO Llyod sind beim BGH angekommen. Das Insolvenzgericht hatte einen Sonderinsolvenzverwalter bestellt, der mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen und gegebenenfalls…

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Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

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