Unangenehme Post aus Italien

Mancher Italienurlauber erhält in diesen Tagen Post eines privaten Inkassounternehmens, in welcher sie im Auftrag der italienischen Polizei zur Zahlung von Geldbußen aufgefordert werden. Zahlen oder nicht, lautet hier die Frage: Im Oktober 2010 trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214 JI des Rates vom 24.Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Kraft. Diese ermöglicht die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen innerhalb der EU. Im Ergebnis müssen behördliche Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland grundsätzlich anerkannt und vollstreckt werden. Während dies für gerichtliche Entscheidungen uneingeschränkt gilt, sind behördliche Entscheidungen nur vollstreckbar, wenn sie von dem deutschen Adressaten vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können. Ab einer Geldbuße von 70,00 EURO bittet dabei der betrefffende EU-Mitgliedsstaat, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, das deutsche Bundesamt für Justiz um die Vollstreckung. Aus Italien sind jedoch Fälle bekannt, in denen der Bußgeldbescheid ohne Einschalftung des Bundesamtes von der örtlichen Polizeibehörde und dem italienischen Inkassounternehmen "European Municipality Outsourcing" mit Sitz in Florenz übersandt wurde. Damit fehlt dem Bescheid regelmäßig eine europarechtlich allgemein a…

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Themen: Entscheidungen , Italien , Mitgliedstaaten , Dies Und Das , Umsetzung Italien EU-Rahmenbeschluss Zur Grenzüberschreitenden Vollstreckung Von Geldstrafen Und Geldbußen

Erschienen 18. August 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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