Kommunen befürchten Milliardenausfälle durch Steuerpläne
Reuters | 27. Oktober 2009 — Berlin (Reuters) - Nach zahlreichen Bundesländern haben nun auch die Städte und Gemeinden massive Vorbehalte gegen die Koalit…
Berlin (Reuters) - Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf saubere Luft warnt das Bundesumweltamt vor einer Dramatisierung der Feinstaubbelastung.
"Deutschland ist alles andere als eine Feinstaubwüste", sagte Expertin Marion Wiechmann-Fiebig dem "Handelsblatt" von Montag. Zwar würden in Deutschland voraussichtlich auch in diesem Jahr die zulässigen Feinstaubgrenzwerte an rund 40 Messstellen mehr oder weniger deutlich überschritten. Richtig sei aber auch, dass es inzwischen in allen Problemregionen Aktionspläne zur Feinstaubreduktion gebe. Der Städte- und Gemeindebund warnte vor neuen Auflagen und neuer Bürokratie für die Kommunen.
Nach der Entscheidung der EU-Richter dürfen die Bürger die Erstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung von den Behörden fordern, wenn eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel droht. Die Richter gaben mit dem Urteil der Klage eines Münchner Umweltschützers statt, der an einer stark befahrenen Straße wohnt und Bayern zur Aufstellung eines Maßnahmeplans für sauberere Luft zwingen wollte.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, kritisierte: "Die Städte werden in die Verantwortung genommen, obwohl sie nicht die Verursacher der Belastungen sind." Der krebserregende Feinstaub werde nicht nur durch den Straßenverkehr verursacht, sondern auch durch Industrieanlagen. "Nach dem Verursacherprinzip hätte deshalb dort angesetzt werden müssen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Das nun weiter zunehmende Errichtung von Umweltzonen sowie das Sperren und Abspritzen von Straßen verteile die Belastungen letztlich nur an andere Stellen. Landsberg forderte eine gezielte Förderung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge, insbesondere von Lkw.
Umweltamt-Expertin Wiechmann-Fiebig sagte, dass die rund 90 Aktionspläne zur Feinstaubreduzierung bislang nicht überall erfolgreich gewesen seien, habe auch mit der vom EuGH als erforderlich anerkannten Abwägung zwischen dem Umweltschutzinteresse und der anderen Interessen der Menschen wie etwa an einem ungehindert fließenden Verkehr zu tun, sagte Wiechmann-Fiebig. "Hätte sich zum Beispiel Berlin entschieden, in seiner Umweltzone nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette zuzulassen, so wäre der umweltpolitische Erfolg sicher größer gewesen."
Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken, sieht derweil laut dem Magazin "Focus" durch die Fahrverbote in vielen Großstädten die Existenz vieler Omnibusunternehmen gefährdet. Ihn einem Brief an die Ministerpräsidenten und Bürgermeister habe er daher längere Übergangsfristen für Busfahrten in städtische Umweltzonen gefordert. Notwendig seien großzügigere und bundesweit einheitliche Regelungen.
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