Umtausch reduzierter Ware: Was entgegnet der clevere Jurastudent?

Aus dem aktuellen JA-Newsletter (1/2009) stammt dieser Abschnitt:

Die häufigsten Umtäusche verzeichnet der Einzelhandel nach Weihnachten. Waren Eltern, Großeltern oder sonstige Gönner von der sparsamen Sorte, sieht sich mancher Umtauschwillige in seinem Bestreben jäh von folgendem Satz gestoppt:

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Was entgegnet der clevere Jurastudent?

Leider bin ich nicht clever, denn mir fällt auf Anhieb (solange die Ware mangelfrei ist, der Text suggeriert ja ein Umtauschen wegen Nichtgefallen) herzlich wenig ein.

Momentan sehe ich drei Optionen:

Schlecht formulierte Frage die letztlich doch auf die Mangelhaftigkeit abziehlt, bei der in der Tat… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 9. Januar 2009 auf http://www.jurakopf.de.

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