Umstrittene Gerichtsöffentlichkeit mit Twitter
Rechtsanwalt Martin Steiger | 31. Oktober 2011 — Die Schweizerische Bundesverfassung sieht vor, dass Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündigungen in der Schweiz grundsätzlic…
Die Schweizerische Bundesverfassung sieht vor, dass Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen in der Schweiz grundsätzlich öffentlich sind (Art. 30 Abs. 3 BV). Im Bezug auf Twitter ist diese Gerichtsöffentlichkeit aber umstritten, wie gemäss dem heutigen Tages-Anzeiger ein aktueller Fall aus Neuenburg zeigt:
Dass Journalisten live aus dem Gerichtssaal twittern, passt nicht jedem Richter. Im Prozess um den Fussballclub Neuenburg Xamax wurden zwei Medienschaffende vor die Türe geschickt, weil sie per Smartphones Nachrichten nach draussen sandten. Die Strafprozessordnung hilft auch nicht weiter.
Professoren, Richter und Staatsanwälte plädieren gemäss dem Tages-Anzeiger-Artikel für Entscheidungen von Fall zu Fall. Für Rechtsanwalt Sébastian Fanti steht bei solchen Entscheidungen das öffentliche Interesse im Vordergrund. Lediglich Dominique von Burg, Präsident des Schweizer Presserates, erwähnt die grundsätzliche Bedeutung der Gerichtsöffentlichkeit:
«Öffentliche Prozesse gehören zu den essenziellen demokratischen Prinzipien.» Ausnahmen sieht etwa bei Sexualdelikten mit Kindern.
Gerichtsverhandlungen finden heute weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass in den meisten Verhandlungen faktisch keine Öffentlichkeit besteht. Ich fände es deshalb erfreulich, wenn Twittern aus Gerichtssälen dazu beitragen könnte, die Gerichtsöffentlichkeit zu fördern. Markus Felber (fel.), Bundesgerichtskorresponde…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Oktober 2011 auf http://www.steigerlegal.ch.
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kriegs-recht.de | 10. November 2009 — In Deutschland ist es gesetzlich verboten1, in Gerichtsverhandlungen Ton- oder Filmaufnahmen anzufertigen, um sie live zu sen…
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kriegs-recht.de | 14. September 2010 — Vor dem Koblenzer Landgericht wurde das Verfahren gegen ein Mitglied der Hells Angels eröffnet, dem der Mord an einem Polizeibe…
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Im Gegensatz zu den Richtern nutzen Anwälte und Gerichtsberichterstatter das soziale Netzwerk Twitter immer häufiger. Damit stellt sich die Frage, wie viel elektronische Kommunikation im Gerichtssaal zulässig ist.