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Umstrittene Schiedsrichterin

am 07.06.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

HG - Washington.   Langjährige Berufserfahrung kann das Erfordernis einer derzeitigen Berufsausübung ersetzen. Dies entschied das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk am 30. Mai 2006 in der Sache Simon A. Bulko v. Morgan Stanley DW Inc. et. al., Az. 05-10242.

Die Beklagten sollten für den Kläger Aktiengeschäfte durchführen. Nachdem sie diesem jedoch einen Verlust von etwa 16 Millionen Dollar in 14 Monaten bescherten, verlangte der Kläger im Jahr 2003 ein Schiedsgerichtsverfahren. Dieses sollte laut Vertrag nach den Regeln der National Association of Securities Dealers, NASD, durchgeführt werden. Danach musste das Schiedsgericht unter anderem mit einem Non-public Arbitrator besetzt werden. Als solcher kann ein Anwalt bestimmt werden, wenn er in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Prozent seiner Arbeit wertpapierrechtlichen Aufgaben gewidmet hat, § 10308 (a) (4) (C) NASD Code of Arbitration Procedure.

Von der NASD war eine Anwältin vorgeschlagen wurden, die sich von 1994 bis 1999 mindestens die Hälfte ihrer Tätigkeit mit Wertpapierrecht befasste, aber mittlerweile nicht mehr aktiv war. Der Kläger sah nach Erlass des Schiedsspruches zu seinen Ungunsten eine Fehlbesetzung des Schiedsgerichts. Der Klage auf Aufhebung wurde …

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