Umstrittene Arbeitsprobe

Sonja Mestani sitzt im Vorstellungsgespräch – und eigentlich, findet sie, läuft es ganz gut. Von diesem Gespräch hängt ab, ob sie die Halbtagsstelle in der Auftragsentwicklung bekommt. “Wollen Sie nicht einen Tag zur Probe arbeiten?”, fragt der Chef plötzlich. Ein gutes Zeichen, denkt Mestani und sagt zu. “Ich wurde gleich den anderen Mitarbeitern vorgestellt und habe ein paar Aufgaben bekommen, durfte zum Beispiel Listen aktualisieren”, erinnert sich die 38-Jährige. “Mir hat das gut gefallen, weil ich ein Gefühl für den Job bekommen konnte.” Vier Stunden verbringt sie am Probetag bei Actano, dem Hersteller von Projektmanagement-Software. Ein bisschen reden, zusehen, mitarbeiten. Doch an dieser Stelle fängt das rechtliche Glatteis an – für diese Art von Probearbeit, “Einfühlungsverhältnis” genannt, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Dabei greifen Arbeitgeber immer häufiger auf das Probearbeiten zurück. Bisher war es hauptsächlich in Restaurants und Hotels üblich. Nun finden auch Arbeitg…

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Themen: Job , Restaurants , Hotels , Accounting
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 16. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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