Bundesregierung legt Härtefall-Katalog für SGB-II Bezieher vor
WOLF | RECHTSANWALT | 18. Februar 2010 — Eine Woche nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über die Grundsicherung Arbeitsloser hat das Bundesarbeitsministerium…
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie wir bereits hier berichtet haben, dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu ändern und bei dieser Neuregelung einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen.
Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 17/825), in der diese anfragte:
Was gilt nach Auffassung des BMAS als Härtefall im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, und welche Kriterien bzw. Erwägungen lagen der Aufnahme bzw. Nichtaufnahme bestimmter Fälle in den mit der BA ab- gestimmten Katalog der Härtefälle zugrunde? Nach welchen Erwägungen wurden laufende und wiederkehrende medizi- nische Kosten bzw. Bedarfe wie die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medika- menten, die unterhalb der Höchstbelastungsgrenze bleiben, Fahrten zum Arzt und medizinische Fußpflege nicht in den Katalog aufgenommen? Inwiefern kann die Bestreitung der genannten Posten aus dem Regelsatz aus Sicht der Bundesregierung zur Unterdeckung des vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht statuierten menschenwürdigen Existenzminimums führen, und müssten diese folgerichtig über die Härtefallregelung abgedeckt werden, bzw. wie sieht die Bundesregierung diese Bedarfe gedeckt? Mit welcher Begründung wurde im Katalog der BA die Gewährung von Unterstützung für Putz- und Haushaltshilfen auf Rollstuhlfahrer beschränkt, wo dieser besondere Bedarf doch auch bei anderen Personengruppen aus dem Kreis der SGB-II-Beziehenden mit Behinderungen gegeben ist? Ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Gewährung von Unterstützung für Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer und möglicherweise auch aus anderen nach der Härtefallregelung zu gewährenden besonderen Bedarfen, Kollisionen mit dem § 21 Absatz 6 SGB II, nachdem die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen darf, und wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch bei kostenträchtigen Sonderbedarfen das Existenzminimum nicht durch diese Deckelung gefährdet wird? Warum wurden Brillen, Zahnersatz und orthopädische Schuhe nicht in den Härtefallkatalog aufgenommen? Notwendigkeit der Neu- bzw. Wiederbeschaffung dieser medizinischen Hilfsmittel eine Nichtaufnahme in den Katalog der Härtefälle? Rechtfertigt hier aus Sicht der Bundesregierung allein die nur periodische Wie begründet sich, dass Lernmittel wie Schulbücher, Hefte und Geld für Kopien sowie für schulische Aktivitäten und Schulspeisung nicht in dem Katalog enthalten sind, und wie verträgt sich dies mit den Ankündigungen der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, mehr für Bildung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen zu tun? Wie verträgt sich die Beschränkung der Übernahme von Nachhilfekosten auf eng… » Vollständiger ArtikelErschienen 18. April 2010 auf http://www.raschlosser.com.
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