Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. April 2009 — Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Es gen…
Für Vermieter Eile, für Mieter Kontrolle geboten.
Nicht mehr ganz neu folgende BGH-Entscheidung, aber doch vielen nicht bekannt:
Der Vermieter einer Wohnung (nicht Gewerbe) muss über die Betriebskosten gem. § 556 III BGB binnen 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes abrechnen und dem Mieter die Nebenkostenabrechnung übersenden. Geht dem Mieter die Rechnung nicht rechtzeitig zu, ist der Vermieter mit einer Nachforderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn den Vermieter wegen der verspäteten Berechnung kein Verschulden trifft.
Erhält der Vermieter daher nach Ablauf der Frist eine Grundsteuernachberechnung seitens des Finanzamtes, so kann er diese grundsätzlich noch auf den Mieter umlegen. Er ist dann aber gehal…
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www.rechtsklarheit.de | 6. November 2009 — Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für …
Feder-und-Paragraph.de | 14. Februar 2006 — Alljährlich steht sie an und alljährlich bangen zigtausende Mieter in ganz Deutschland, was die Nebenkostenabrechung ihres Vermiet…
Das Immobilienrechtsblog | 11. Februar 2009 — Der Gewerberaummieter will vom Vermieter die Kaution zurück. Am besten natürlich ganz schnell. Am besten gestern. Sonst setzt e…
MCNeubert lawblog | 29. März 2006 — Nach einer BGH Entscheidung darf ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalte…