Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken

Mit der Frage, wann die Berichterstattung über Herstellen kopierschutzumgehender Software eine unerlaubte Werbung für "Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" sein kann, entschied das LG München I, dass durch das Setzen eines Links Beihilfe zur Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen, die hauptsächlich entworfen und hergestellt wurden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen, geleistet werde. Auch die Tatsache, dass ein mit Produktnamen und Hersteller bezeichnetes illegales Produkt durch den Einsatz von Suchmaschinen im Internet leic…

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Themen: Kopierschutz

Erschienen 25. Juni 2005 auf http://bdr.twoday.net/.

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aufrecht.de :: Verbot eines Links der zum Download einer kopierschutzumgehenden Software f�hrt - LG M�nchen, Urteil vom 7. M�rz 2005, AZ: 21 O 3220/05 -