Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken
am 25.06.2005 von iuranovit
Mit der Frage, wann die Berichterstattung über Herstellen kopierschutzumgehender Software eine unerlaubte Werbung für Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sein kann, entschied das LG München I, dass durch das Setzen eines Links Beihilfe zur Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen, die hauptsächlich entworfen und hergestellt wurden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen, geleistet werde.
Auch die Tatsache, dass ein mit Produktnamen und Hersteller bezeichnetes illegales Produkt durch den Einsatz von Suchmaschinen im Internet leicht aufzufinden …
LG München I: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs anbietet, kann eine unerlaubte Beihilfe zu der seit 13. September 2003 verbotenen Einfuhr und Ve…
OLG München: Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware
Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 29 U 2887/05 - Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware (amtliche Leitsätze): 1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maß…
Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
iuranovit / Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von SlySoft durch Heise berichtet. Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht…
Keine Beihilfe zur illegalen Verbreitung verbotener Software durch Verlinkung
Rechtblog / Das OLG München hat entschieden, dass bei einer redaktionellen Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung, also Brennsoftware, welche einen vorhandenen Kopierschutz umgehen kann, es sich nicht um Werbung im Sinne des § 95 a III UrhG…
Vorsicht beim Anbieten von Kopier-Software bei Ebay!
Heimspiel / Wer als Privatperson bei Ebay Software anbietet, die zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs geeignet ist, geht das Risiko ein, von den Tonträgerherstellern abgemahnt zu werden und auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genomme…
LG München I zur Wirksamkeit von Open Source Softwarelizenzen
iuranovit / Die Lizenzbedingungen der GNU General Public License (GPL) stellen nach Ansicht des LG München I allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Die in diesen Lizenzbedingungen vorgesehene auflösend bedingte dingliche Übertragung des Nutzung…
