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Umgeht der SR den Rundfunkstaatsvertrag?

am 11.08.2007 von http://www.medien-gerecht.de

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) kritisiert die am kommenden Montag startenden “Webchannels” des Saarländischen Rundfunks (SR).
Die APR wirft dem SR vor, dass sie mit diesem neuen Angebot die Festlegungen des Rundfunkstaatsvertrages umgehen. In § 19 Abs. 7 RStV ist festgesetzt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Gesamtzahl der 2004 bestehenden Hörfunkangebote (sprich Sender) nicht überschreiten dürfen, mit der Ausnahme der parallelen analogen und digitalen Ausstrahlung. Die APR hält die neuen Webchannels für eigene Hörfunkangebote, da sie als Endlosschleife programmiert, nicht das (komplette) Hörfunkprogramm wiedergeben.
Der SR weist diese Kritik (siehe FAZ vom 11.08.2007 S. 37) zurück und zieht sich auf den Standpunkt zurück, die Webchannels seien kein Angebot im Sinne des RStV und schon gar kein eigenes Hörfunkprogramm, da es sich lediglich um einen “Datenstrom” handele, wie es sie zu Hauf im Internet gebe.
Auf den ersten Blick scheint es sich um eine typische Sommerlochdebatte zu handeln, doch in Wirklichkeit stecken dahinter die großen Probleme des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks der heutigen Zeit: Wie sind neue Verbreitungsformen (zB über das Internet) mit dem Rundfunkbegriff vereinbar und daneben, die Frage (die sogar die EU-Kommission beschäftigt) wie weit dürfen die gebührenfinanzierten Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet gehen.
Löst man sich beim Rundfunkbegriff von der klassischen Vorstellung der eletromagnetischen Schwingungen und bezieht das Internet als weitere Übertragungsform mit ein, hätte dies insbesondere für die Privatwirtschaft erhebliche Auswirkungen. Dadurch würden private Streams und Casts im Internet auf einmal zu Rundfunk und wären im Anwendungsbereich des RStV, was eine Zulassung als privater Rundfunkanbieter mitsichbringen würde. Unter diesem …

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