Umgangsrecht kann Wohnbedarf erhöhen

Das hat – so berichtet Anwalt-kiel.com – das Sozialgericht in Fulda entschieden. Im dort entschiedenen Fall war ein Mann nach der Trennung in seiner größeren Wohnung verblieben.

Durch den Zwang, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, sah das Sozialgericht den Umgang des Mannes mit seinem Kind gefährdet. Denn ein Kind müsse während des Aufenthalts ausreichend Lebens- und Wohnraum zur Verfügung haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denklogisch aber richtig, wenn…

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Themen: Hartz IV , Fulda , Wohnung

Erschienen 24. Februar 2010 auf http://www.rosskopf-langhans.de/der-blog/.

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