Umfrage zum sternTV-Bericht vom 10.11.2010: “Massenfreispruch für Raser” – Abzocke oder Sicherheit?

Heute Abend SternTV gesehen?

Gleich zu Beginn der Sendung stand das Thema “Massenfreispruch für Raser” zur Diskussion. Wie zu erwarten war, stieß der Herforder Richter Helmut Knöner mit seiner Meinung zumindest bislang auf wenig Gegenliebe.

Abzocke oder Sicherheit im Straßenverkehr?

Fest steht: Das BVerfG stellte in seinen jüngsten Entscheidungen im Juli und August dieses Jahres fest, dass Foto- und Videoaufnahmen dann rechtmäßig seien, wenn sie der Sicherheit im Straßenverkehr -und damit dem Schutz der Allgemeinheit- dienen.

Ein “wichtiger Aspekt” sei aber nicht geregelt worden, so Knöner:

“Zu der Frage, ob mit diesen Maßnahmen sehr viel Geld verdient wird – jedes Jahr mehrere hundert Millionen -, hat sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht geäußert”, sagt er.

Mit anderen Worten: dient die Verkehrskontrolle bzw. der Starenkasten an einer bestimmten Stelle nur dem Zweck, um Geld zu verdienen, so sind darauf gestützte Bußgeldbescheide – zumindest aktuell (noch) in Herford (!) nach Ansicht Knöners – rechtswidrig.

Der ADAC-Jurist Markus Schäpe sieht das anders:

“Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar”, sagt er.

Knöner jedenfalls vertrat im Anschluss an den Live-Beitrag folgende Auffassung im sternTV-Chat:

Solange ich den Täter nicht feststellen kann, kann ich auch niemanden verurteilen. Das Foto darf ich bei einem Täter, der schweigt, aus Rechtsgründen nicht verwerten. Weitere Beweise stehen nicht zur Verfügung. Also Freispruch. Es geht nicht um die Tat, sondern um den fehlenden Täter.

Das Thema gibt Anlass zu einer Umfrage:

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Themen: Abzocke , Bundesverfassungsgericht , Straßenverkehr , Entscheidungen , Sicherheit , Jurist , Adac , Herford , Sterntv , Blitzerfotos , Helmut Knöner , Massenfreispruch

Erschienen 10. November 2010 auf http://www.lawbike.de.

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