Umfrage: Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?

Nachdem Ursula von der Leyen im Hamburger Abendblatt folgenden Kommentar von sich gab:

abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?

Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

…unterstellen immer mehr Blogs der Familienministerin die böse Absicht, das komplette Inte…

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Themen: Rechtswidrig , Staat , Ursula Von Der Leyen , Netzsperren , Zensursula , Zugangserschwerungsgesetz

Erschienen 4. August 2009 auf http://netzrecht.org.

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