Umbau von Mischgebäuden und der Vorsteuerabzug
am 22.11.2006 von http://www.meisen.info
Für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, ist vorgreiflich zu entscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen nur um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist.
Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen, sind gesondert zu beurteilen. Handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für das Gebäude selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab in Betracht (§ 15 Abs. 4 UStG 1991). Dieser kann ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel ist nicht zulässig.
Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf sog. Erhaltungsaufwendungen an dem Gebäude kann sich danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gebäudes die Aufwendungen vorgenommen werden. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab i.S. des § 15 Abs. 4 UStG 1991 für die Vorsteuerbeträge auf den Erwerb bzw. die Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands, der einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid für den entsprechenden Besteuerungszeitraum zugrunde liegt, ist –auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume– bindend …
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Blickpunkt Recht & Steuern / Im September 2006, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsums&…
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Blickpunkt Recht & Steuern / Im September 2006, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsums&…
Vorsteuerabzug bei Erwerb und Umbau eines Mischgebäudes
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes bestätigt und damit die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen in dessen Nichtanwendungserl…
BMF-Schreiben vom 22. Mai 2007 - IV A 5 - S 7306/07/0003 -
STEUERRECHT / § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendung des BFH-Urteils V R 43/03 vom 28. September 2006 Stellung. § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (U…
BMF-Schreiben vom 30. September 2008 - IV B 8 - S 7306/08/10001 -
STEUERRECHT / § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendun…
BFH: Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.11.2007 - V R 43/06 Presseerklärung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 16: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem U…
Aufteilungsmaßstab bei gemischter Vermietung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder –bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung– das Fin…
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten
Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der…
Rechtsmißbrauch im Umsatzsteuerrecht
Blickpunkt Recht & Steuern / Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen sind nach § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) für die Besteuerung unbeachtlich. Diese nationale deutsche Regelung ist auch im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht weiterhin anwendbar. Wie der Bundesfinanzhof in einem…
