“Ultimate Fighting Championship” in Köln erst ab 18

Durch die umstrittene Veranstaltung “Ultimate Fighting Championship (UFC)” am 13. Juni 2009 in der Lanxess-Arena Köln soll “Mixed Martial Arts” auch in Deutschland Popularität erhalten.

“Mixed Martial Arts” (MMA) ist eine Mischung von Schlag-, Tritt- und Bodenkampftechniken der Kampfsportarten Boxen, Karate, Kickboxen, Muay Thai, Judo und weiteren. Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen Vollkontaktsportarten: im Bodenkampf darf geschlagen und teilweise getreten werden. Die Kämpfer steigen barfuss, mit freiem Oberkörper und mit Vier-Unzen-Handschuhen in den mit Maschendraht umzäunten Ring. In der Regel dauert ein Kampf drei Runden á fünf Minuten, sofern nicht vorzeitig abgebrochen oder aufgegeben wird. Drei Punktrichter ermitteln ansonsten nach den Runden den Sieger des Kampfes.

Die Stadt Köln hat nachträglich eine Jugendschutz-Regelung durchgesetzt. “Eine Zulassungsbeschränkung für ‘Ultimate Fighting’ ist dringend notwendig, um Nachahmungseffekte auszuschließen”, erklärte die städtische Jugenddezernentin Agnes Klein vergangene Woche in Köln. Damit werden nur Zuschauer ab 18 Jahre eingelassen. Die Veranstalter erklärten sich damit einverstanden. Zugleich wies die Kommune ausdrücklich darauf hin, daß sowohl das Innenministerium als auch die Stadt Köln nach Prüf…

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Themen: Verbot , Jugendschutz , Kampfsport , Ultimate Fighting Championship , Öffentliche Sicherheit Und Ordnung , Lanxess-arena , Mixed Martial Arts , Stadt Köln

Erschienen 27. Mai 2009 auf http://www.123sportrecht.de.

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