Ulla Schmidt macht unfreiwillig Werbung für Sixt. Muss sie das hinnehmen?
1. Sixt ist bekannt dafür, Werbungen zu machen, die auffallen und dies meist durch ihre satirische Art und Weise. Schon viele Politiker wie zum Beispiel auch die Kanzlerin Angela Merkel mussten sich für einige Zeit auf den Plakaten von Sixt wiederfinden. Meist ist bei Sixt ein aktuelles Ereignis vorangegangen, welches man dann zum Anlass einer satirischen Äußerung in Verbindung mit der Werbung für das eigene Produkt, nämlich Mietwagen von Sixt, genommen hat. 2. Auch Ulla Schmidt, die Gesundheitsministerin musste nun Plakate mit ihrem Bild entdecken. Und die Aussagen auf den Plakaten waren keine besonders gute Wahlwerbung für sie, sondern dokumentierten satirisch ihre Dienstwagen-Affäre. Bei dieser hatte sie ihren Dienstwagen samt Chauffeur für eine Urlaubsreise benutzt. Dies wäre ja niemals aufgeflogen, wäre der Wagen nicht im Urlaub gestohlen worden. Der Gesamtschaden geht in die zigtausend Euro. Bekanntermaßen füllte sie damit das journalistische und politische Sommerloch und es kostete sie den Posten in Kanzlerkandidat Steinmeiers Truppe für die Bundestagswahl. Das Sixt nun aus dieser Affäre auch noch Kapital schlagen will, indem sie mit ihr eine auffällige Werbung machen, dürfte nicht in ihrem Interesse sein. Darf Sixt das denn? 3. Grundsätzlich ist erstmal Vorsicht geboten, wenn man Bilder andere, auch Prominenter ohne deren Einwilligung zu eigenen Werbezwecken nutzt. Dies ist nicht uneingeschränkt möglich. Nutzt man lediglich die Bekanntheit des Politikers ohne weiteren Inhalt oder Zusammenhang zur Person herzustellen, so ist die Nutzung oftmals rechtswidrig. Anders ist dies dann, wenn man, wie es Sixt macht, das Bild in einer satirischen Art und Weise nutzt und die Werbung in Zusammenhang mit dem aktuellen politischen Tagesgeschehen setzt. Dann kann der Nutzer des Bildes bei der Interessenabwägung die politische Satire anführen und oftmals als Sieger dieser Abwägung hervorgehen. Der BGH führte in einem oft zitierten Urteil (BGH I ZR 182/04) zur Begründung folgendes an: „Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründet im Allgemeinen – sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung – einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, geg…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bundestagswahl , Sixt , Angela Merkel , Wagen , Ulla Schmidt , Mietwagen , Sixt Ulla Schmidt Urteil
Erschienen 31. Juli 2009 auf http://www.drbuecker.de.
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Mal abgesehn davon, dass der aktuelle Medienrummel um die pfiffige Sixt-Werbung jeden (kleinen) Schadenersatz ausgleichen dürfte. Wie kommt das Autohaus dazu so böse von der aktuellen Misere der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu proftieren und ist das überhaupt rechtlich zulässig?

