Google Streetview
hb-law.de | 17. August 2010 — Google startet Ende des Jahres in Deutschland seinen umstrittenen Dienst Streetview. Um den Auflagen der deutschen Datenschutzb…
Es tut gut, nicht immer alleine zu sein: Das ULD hat eine Stellungnahme zu Google Streetview herausgegeben und bestätigt meine Einschätzung, dass die Fotos von Gebäuden in Kombination mit Geodaten (i.w.S) als personenbezogene Daten einzustufen sind.
Man merkt zudem, dass der Ton rauer wird und das sich Google weltfremde Einschätzung der Rechtslage bald Konsequenzen nach sich ziehen wird. So kann man nur mit dem Kopf schütteln, wenn bei Heise zu lesen ist:
Google Deutschland zeigte sich in seiner Antwort zunächst nicht für die Umgebungsaufnahmen verantwortlich und verwies auf den Mutterkonzern in den USA.
In der Stellungnahme des ULD ist dagegen richtigerweise festgestellt:
Die Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde richtet sich gemäß § 38 BDSG örtlich nach dem Ort der Datenverarbeitung, also in der Regel die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung, wo die Daten physikalisch verarbeitet werden. Es kommt nicht auf den Ort der Unternehmensleitung an (Petri in Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 6. Aufl. 2006, § 38 Rz. 26).
Das ULD stuft die Erfassung durch Streetview als unzulässig nach dem BDSG ein, das bedeutet, dass Bundesweit die Erhebung unzulässig ist - dennoch fordert das ULD Google nur für seinen Zuständigkeitsbereich (Schleswig-Holstein) zur Unterlassung auf. Laut Heise will Google - zumindest bis Ende des Jahres - dem nachkommen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Landesdatenschutzbeauftragte diesen Weg gehen - und das Google sich wehrt: Gerichtsentscheidungen zu dem Thema während erhellend, optimal wenn diese bis zum BGH durchgehen.
In der Stellungnahme des ULD ist übrigens etwas zu den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen zu lesen, deren Häuser erfasst werden sollen:
Es überwiegen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG offensichtlich die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, also v.a. der Grundstückseigner und Bewohner, gegenüber den Veröf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Oktober 2008 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.
hb-law.de | 17. August 2010 — Google startet Ende des Jahres in Deutschland seinen umstrittenen Dienst Streetview. Um den Auflagen der deutschen Datenschutzb…
hb-law.de | 17. August 2010 — Google startet Ende des Jahres in Deutschland seinen umstrittenen Dienst Streetview. Um den Auflagen der deutschen Datenschutzb…
Datenschutzbeauftragter Online | 2. Dezember 2008 — Die Menschen scheinen zunehmend mit Diensten wie Google Streetview unglücklich zu sein - speziell mein “Müll vor der Haustüre”-…
medien-gerecht | 25. Februar 2010 — Google hat beim Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte d…
dennisheinemeyer.eu | 21. April 2010 — Besucht man google.de bekommt man seit einiger Zeit die Offerte: Neu! Unternehmen Sie eine virtuelle Reise durch europäische …
kLAWtext | 10. Juni 2009 — Auch in Heidelberg und Mannheim sind nunmehr die kamerabestückten Autos gesichtet worden, die die Straßen und Gebäude fotografiere…
Offene Netze und Recht | 16. Mai 2010 — Auf Telemedicus hat Adrian Schneider die datenschutzrechtliche Komponente zum neuen Vorfall analysiert, bei dem Google einges…
Datenschutzbeauftragter Online | 30. März 2009 — Beim Google-Watchblog gibt es ein Foto der deutschen Streetview-Flotte. Passende Anmerkung dort: Dieser Flotte entkommt nie…
Datenschutzbeauftragter Online | 27. November 2008 — Anlässlich eines gerade stattgefundenen Gespräches mit einem Journalisten zum Thema “Google Streetview” hier nochmal ein paar H…
Datenschutzbeauftragter Online | 10. Juni 2009 — Ich freue mich (ernsthaft) mitteilen zu können, dass Google auf meinen gestern erneut zugestellten Widerspruch in Sachen Stre…
Sie wollte nur mal schnell ihre Cousine besuchen � und wurde zur Raser-Oma. Maria S. aus Dülmen (NRW) fuhr in 14 Minuten vier Autos zu Schrott.