Illegale Datennutzung kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen
LEGALIT.de | 9. März 2009 — Der Missbrauch von illegal erworbenen Kontodaten beschränkt sich nicht auf bloße Abzocke in unbedeutenden Einzelfällen – die Di…
PM 09.03.2009 - Der Missbrauch von illegal erworbenen Kontodaten beschränkt sich nicht auf bloße Abzocke in unbedeutenden Einzelfällen - die Dimensionen des Betruges können Menschen in den Ruin treiben. Hintergrund ist der Datenskandal, den die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZ) unter Mitwirkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) - beide in Kiel - im August 2008 aufdeckte und der in der Folge ungeahnte Ausmaße annahm. So fanden sich unter den mehreren Millionen illegal gehandelten Datensätzen, die dem ULD mittlerweile zur Auswertung vorliegen, auch die Daten eines Betroffenen:
Beispiel: Ein Rentner aus Schleswig-Holstein, mit einer guten Altersversorgung ausgestattet, verfolgte relativ harmlose Freizeitinteressen: er sammelte Münzen, abonnierte Zeitschriften und nahm hin und wieder an Gewinnspielen teil. Als der heute 70-jährige Mann vor 4-5 Jahren erkrankte, war er für mehrere Monate nicht in der Lage, sich um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Krankheitsbedingt konnte er Werbeanrufe und -zuschriften nicht kritisch hinterfragen, so dass ihm weitere Bestellungen und Abonnements untergeschoben werden konnten. Zudem fanden die Telefonnummer und die Kontodaten des Rentners auf dem illegalen Datenmarkt immer weitere Verbreitung. Daraus folgten weitere Abbuchungen aufgrund fingierter Verträge sowie weitere Werbeanrufe und -zuschriften. Im August 2008, als die Familie des Rentners auf seine Lage aufmerksam wurde, erhielt der Mann bis zu 50 Werbezusendungen pro Tag, von insgesamt 107 Absenderadressen aus aller Welt, darunter auch aus China, Australien und Kanada. Aus rechtswidrigen einzelnen Abbuchungen in zweistelliger Höhe ergab sich zuletzt eine monatliche Kontobelastung von 1.400 Euro ohne Zustimmung des Kontoinhabers. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 30.000 Euro. Mehrfach wurde der Mann sogar von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt, vermeintlich geschuldete Beträge per Scheck zu begleichen.
Ein Abgleich der durch das ULD ermittelten Daten des Rentners zeigte, dass diese in dem für 850,- Euro von der Verbraucherzentrale Bundesverband beschafften Satz von mehreren Millionen Betroffener enthalten war. Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Wir müssen davon ausgehen, dass die uns vorliegenden Datensätze nur ein Bruchteil dessen sind, was an Daten unkontrolliert derzeit im Umlauf ist. Nach einer Zeit der Vorsicht bei den illegalen Datenhändlern stellen wir auf Grund von Beschwerden fest, dass die Praxis der illegalen Abbuchungen wieder voll im Gang ist.” Einmal „entwischte” Daten sind, so die Erfahrung vieler Betroffener, der Datenschützer und der Verbraucherschützer, beliebig reproduzierbar und ab einem bestimmten Verbreitungsgrad nicht mehr „einzufangen”. Dies führt oft zu einer Flut von Werbeanrufen und -zuschriften und - wie das Beispiel zeigt - möglicherweise zu massenhaften illegalen Abbu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. März 2009 auf http://www.jur-blog.de.
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