Lösungstechnik für den Aktenvortrag und Klausuren im zweiten Examen
Jurabilis | 13. April 2012 — Während des Refs habe ich viele Skripte und Bücher gelesen, die sich mit den Inhalten für das zweite Examen befassen. Keines diese…
Unser AG-Leiter (StA Kiel) hat uns doch tatsächlich unbekanntere Tipps für den Aktenvortrag gegeben, von denen ich mindestens einen für überlebenswichtig halte. Ich hatte mich eigentlicht selbst zuvor schon etwas informiert, da ich am Mittwoch in der AG einen Aktenvortrag halten durfte. Neben ausgeteilten Materialien halfen mir Solbach JA 1995, S. 226 ff. "Dreizehn Regeln für den strafrechtlichen Vortrag im Assessorexamen" und Jäckel JuS 2003, 598 ff. (ausformulierter Aktenvortrag, der sich leider nur mit einer Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO beschäftigt). Dennoch konnte unser AG-Leiter ergänzen. Hier der von ihm genannte überlebenswichtige Tipp: "Nutzen Sie für Ihre vorbereiteten Stichworte nicht mehr als einen Zettel und schreiben Sie Ihren Namen in die oberste Zeile." Er ist ein gebranntes Kind. In seinem eigenen Examen lasen drei von fünf Leuten zu viel Text ab, was schon dadurch indiziert wurde, dass mehr als ein Zettel genutzt wurde. Da die Prüfer nicht mehr auf die Reihe bekamen, wer ablas, wurde pauschal gesagt "Sie haben alle abgelesen.", was zu Punktabzug führte. Für diesen Zweck soll der Name in die oberste Zeile, so dass man sofort gegenhalten kann: "Zeigen Sie mir meinen Zettel. Was habe ich denn daran abgelesen?" Ich formuliere bei Vorträgen grundsätzlich nicht aus und schreibe so wenig wie möglich vor, da ich ansonsten den Überblick über meinen Text verliere und mich nicht mehr zurechtfinde. Dennoch finde ich es schwer, die Stichworte eines Aktenvortrages auf nur eine Seite zu bekommen, da man in der Eile auch etwas größer und weniger eng schreibt. Werde diesen Tipp aber jetzt befolgen. Ansonsten weitere typische Fehler und Tipps, die in unserer AG aufkamen: Zwar selbstverständlich, aber trotzdem erwähnenswert: Kein Gutachtenstil, sondern Urteilsstil. Daran muss man sich zu Anfang wohl etwas gewöhnen, aber dann sollte es drin sein, z.B. "Hehlerei kommt nicht in Betracht." Sehr auf die korrekten Zeitformen achten: Dem Beschuldigten vorgeworfene Taten im Imperfekt ("Er nahm Peter Sansibar das Handy weg, um es für sich zu behalten."), Ermittlu…
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