Über schikanierenden Nachbarn muß aufgeklärt werden
Handakte WebLAWg | 23. August 2005 — Der Verkäufer eines Wohnhauses muss den Käufer über einen schikanierenden Nachbarn aufklären, da dieser Umstand kaufentscheiden…
OLG Frankfurt/Main (Urteil v. 20.10.2004; AZ 4 U 84/01): Der Verkäufer eines Wohnhauses muss den Käufer über einen schikanierenden Nachbarn aufklären, da dieser Umstand kaufentscheidend sein kann und redlicherweise erwartet werden kann. Im zu beurteilenden Fall wollten die Verkäufer ihr Haus u.a. deshalb verkaufen, weil der Nachbar sie systematisch terrorisiert hatte. Dies äußerte sich von Schreianfällen, Erbrochenem an der Tür, Beschmiere mit Joghurt bis hin zu tätlichen Angriffen. Ähnliches erlebte auch die Klägerin, nachdem sie 1999 das Haus von den Beklagten erworben hatte, auch hier ging es bis zu Morddrohungen. Da die Beklagten davon ausgehen mussten, dass der Nachbar mit diesem Terror bei den neuen Hauseigentümern weitermachen würde, hätten sie die Käufer über diesen Umstand aufklären müssen. Der Kauf ist daher rückabzuwickeln, ferner steht den Klägern ein umfangreicher Schadenersatzanspruch zu (vor allem Erwerbs- und Renovierungskosten, insgesamt mehr als 200.000 Euro). Gefunden via Beck-Aktuell
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