U+C versteigern Filesharing-Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro

Nachdem die für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen bekannte Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) vor einigen Tagen zahlreiche Briefe losgeschickt hatte, in denen von (vermeintlichen) Filesharern jeweils 1.286,80 Euro an Anwaltskosten verlangt wurden, werden jetzt diese Forderungen versteigert. Die Kanzlei heißt Interessenten für diese Forderungen auf der Seite auktion.urmann.com "willkommen zu unserer Onlineversteigerung von Forderungen in Höhe von insgesamt ca. 90 Mio. Euro" und geben dort auch eine erste Übersicht über das Bietverfahren. Bei den Forderungen handelt es sich nach Angaben der Kanzlei überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem …

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Themen: Abmahnung , Tauschbörsen , Rechtsanwalt , Filesharing , Unterlassung , P2p , Briefe , Versteigern , Forderungen , Skype , Peer TO Peer
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Dezember 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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