UBI: Keine Diskriminierung des VgT bei Fernsehzugang

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am 22. Oktober 2010 zwei Beschwerden des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT mit 8:0 bzw. 7:1 Stimmen abgewiesen. Der VgT hatte im Rahmen einer Zugangsbeschwerde gerügt, das Schweizer Fernsehen würde ihn seit Jahren systematisch boykottieren. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT (VgT) war mit zwei Beschwerden an die UBI gelangt, worin er geltend gemacht hatte, das Schweizer Fernsehen würde ihn seit mehr als 10 Jahren aus politisch-weltanschaulichen Gründen zensurieren. Die UBI trat auf die beiden Eingaben des VgT zuerst nicht ein, weil sie die Beschwerdevoraussetzungen als nicht erfüllt erachtete. Die dagegen erhobenen Beschwerden hiess das Bundesgericht gut und hielt die UBI an, die Zugangsbeschwerden materiell zu prüfen. Es befand, dass eine Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen aufgrund der Akten nicht hinreichend ausgeschlossen werden könne (BGE 136 I 167 ff.). Die UBI befand nun: Eine Diskriminierung würde nur vorliegen, wenn das Schweizer Fernsehen den VgT ausschliesslich aus politisch-weltanschaulichen Motiven und ohne sachliche Gründe von der Berichterstattung ausgeschlossen hätte. Ihre Prüfung habe indessen ergeben, dass das Schweizer Fernsehen im relevanten Zeitraum (1998 - Juli 2009) drei deutschsprachige Beiträge im Zusammenhang mit dem VgT ausgestrahlt habe. Namentlich habe es in der Hauptausgabe der Nachrichtensendung "Tagesschau" auch einen kurzen Beitrag über den ersten und wegweisenden Entscheid des EGMR gezeigt. Im Vergleich mit anderen schweizerischen Tierschutzorganisationen sei der VgT im Programm des Schweizer Fernsehens nicht in offensichtlicher Weise benachteiligt worden. Einige wenige in der Schweiz tätige Tierschutzorganisationen habe das Schweizer Fernsehen im fraglichen Zeitraum etwa gleich viel erwähnt wie der VgT, andere gar nicht. Nur über den Schweizer Tierschutz STS wurde, insbesondere wegen dessen politischer Arbeit (z.B. Volksinitiativen), weit mehr berichtet als …

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Themen: Bge , Schweizer Fernsehen , Ubi , Zugangsbeschwerde

Erschienen 2. Mai 2011 auf http://iuswanze.blogspot.com.

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