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U-Haft als Erziehungsmittel

am 08.05.2007 von http://www.lawblog.de

Weil er sich vom Gesetzgeber daran gehindert sieht, jugendliche Verdächtige wegzusperren, nutzt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch die Untersuchungshaft als “Erziehungsmittel” und prahlt auch noch damit. Das ist, worauf in einem Spiegel-Gespräch seine Gesprächspartner hinweisen, rechtswidrig.
Auszug:
Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.
Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.
Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das …

M. Musiol am 04.01.2008 um 08:39 Uhr:

Diesesr Mann hat absolut Recht. Ich habe schon lange die Nase voll von unseren Stiefelleckern in Deutschland. Unsere Politik wird von den Straftätern doch belächelt und das offen und vor aller Welt.
Heinrich am 14.02.2008 um 02:32 Uhr:

Reusch finde ich gut.
anila am 17.06.2008 um 00:34 Uhr:

ich finde es nicht lustig, dass die Jugendlichen einfach so weg gesperrt werden... was sollen die mit ihrem Zeit anfangen? Was sind die prespektiven, wie schaut die zukunft für diese jungs aus? für mich ist es nur eine hilferuf... und mehr nicht, also ich möchte nicht ein "stiefellecker" sein... du villeicht?

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