U-Haft: Acht Jahre sind zu lang

Acht Jahre Untersuchungshaft sind zu lang, selbst wenn es um schwerste Vorwürfe geht. Ein bislang nicht rechtskräftig verurteilter Mordverdächtiger aus Düsseldorf kann nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auf seine Freilassung hoffen.

Die Karlsruher Richter stellen insbesondere klar, dass Verfahrensfehler der Justiz die Haftdauer nicht rechtfertigen. Der Verdächtige war in ers…

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Themen: Haft

Erschienen 27. Oktober 2005 auf http://www.knastblog.de.

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