Stadt Mannheim verlangt Unterlassung des Twitter-Namens "Mannheim"
Internet-Law | 22. Januar 2010 — Dass es zu solchen Streitigkeiten kommen würde, war absehbar. Eine Privatperson hatte sich in der Anfangszeit von Twitter (2007) d…
Vor einiger Zeit habe ich zusammengefasst, welche rechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von Twitter zu beachten sind. Unter anderem:
Bei der Wahl des Accountnamens sind selbstverständlich Marken- und Namensrechte anderer zu beachten, auch hier ergeben sich also keine Besonderheiten zum sonstigen Rechtsleben.
Nun wird ein Fall bekannt, in dessen Zentrum eine solche Frage steht. Der Twitter-Nutzer @mannheim wurde von der Stadt Mannheim aufgefordert, die Nutzung des Accounts zu unterlassen und der Übertragung auf die Stadt zuzustimmen.
Namensrecht an Twitter-AccountZu Recht? Es haben sich schnell Pro- und Contra-Stimmen gefunden. Der Kollege Ulbricht sieht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung bei Unbedarften und glaubt – falls denn ein Gericht über diese Frage zu befinden haben würde – an eine Bestätigung der Forderung der Stadt Mannheim. Dagegen wendet sich der Kollege Stadler. Er hinterfragt das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs:
Denn die Benutzung des Twitter-Namens müsste als namensmäßiger Gebrauch des Städtenamens aufgefasst werden und beim Publikum müsste die Erwartung bestehen, unter dem Twitter-Profil «Mannheim» tatsächlich auf die Stadt zu treffen.
Exkurs: heidelberg.deZur Internet-Domain heidelberg.de wurde vom Landgericht Mannheim (Az. 7 O 60/96) bereits 1996 geklärt, dass die gleichnamige Stadt durch die von einem Unternehmen unterhaltene Domain in ihrem Namensrecht verletzt wurde. Die Allgemeinheit erwartet unter dieser Internet-Adresse nicht nur Informationen über die Stadt Heidelberg, sondern Informationen von der Stadt Heidelberg.
Erwarten se nixAber was erwartet das Publikum von einem Twitter-Account? Der Kollege Stadler geht lebensnah davon aus, dass
«die Erwartungshaltung der Twitter-Nutzer im Hinblick auf Nutzernamen eine andere ist, als die Erwartungshaltung bezüglich einer Domain.»
Nicknames und Fakes sind bei Twitter schließlich alltägliche Phänomene. Für Stadlers Auffassung spricht auch der Umstand, dass Twitter zur Unterscheidung von echten und Fake-Accounts die Funktion Verified Account geschaffen hat.
Und jetzt?Da solchen Fällen im Internet …
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2010 auf http://anwaltniemeyer.de.
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