Twitter und Recht – 1. Abmahnung wegen Nutzung eines Städtenamens – Mannheim
Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische
Relevanz erreicht.
Wie Mark Zondler auf seinem Blog berichtet, hat er von der Stadt eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er aufgefordert, den Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben.
Die Stadt Mannheim beruft sich in ihrer Abmahnung auf das ihr zustehende Namensrecht. Sie sieht in der Nutzung des Twitter –
Accountnamen “Mannheim” einen unbefugten Namensgebrauch, welcher zu einer Identitätverwirrung führe. Zudem stehe HR Zondler ein
entsprechendes Namensrecht nicht zu.
Zu Unterstreichung ihrer Ansicht führt die Stadt Mannheim das Uteil des Falls “heidelberg.de” an. In dieser wurde der Stadt
Heidelberg das Recht zugesprochen, die Domain “heidelberg.de” zu nutzen.
Es ist jedoch umstritten, ob die Rechtsprechung, welche zu dem Domainrecht entwickelt wurde, auch eins zu eins auf Twitter und andere
soziale Netzwerke übertragen werden kann.
Bei Twitter werden nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames registriert, nich…
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