Twitter: Einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Verlinkung

Das betroffene Unternehmen beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den „Twitterer“ mit dem Ziel eine Unterlassung zu erwirken. Diesem Ersuchen gab das LG Frankfurt statt. Als Begründung gaben die Richter an, dass der Twitter-User sich die Inhalte der Foren durch die Verlinkung bei Twitter zu Eigen machte. Dies führt nach Ansicht des LG zu einer Haftung des Twitter-Users für die unwahren und irreführenden sowie geschäftsschädigenden Behauptungen des dritten, der die Beiträge in den besagten Foren verbreitet hatte. Die sich aus diesem Urteil ergebende Frage lautet vorrangig, ob das Pos…

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Themen: Frankfurt , Haftung IM Internet , Twitter

Erschienen 9. Mai 2010 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.

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