TWEETY, DER KLEINE VERFÜHRER

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat eine Untersuchung gegen die Fernsehsender MTV, MTV 2 Pop, Viva und Viva plus eingeleitet. Sie prüft, ob Werbespots für Klingeltöne die “Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit” von Jugendlichen ausnutzen. Das verstieße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Laut de.internet.com hat die Landesmedienans…

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Themen: Fuchs , Mtv
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 5. März 2005 auf http://www.lawblog.de.

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