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TWEETY, DER KLEINE VERFÜHRER

am 05.03.2005 von http://www.lawblog.de

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat eine Untersuchung gegen die Fernsehsender MTV, MTV 2 Pop, Viva und Viva plus eingeleitet. Sie prüft, ob Werbespots für Klingeltöne die “Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit” von Jugendlichen ausnutzen. Das verstieße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Laut de.internet.com hat die …

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