TWEETY, DER KLEINE VERFÜHRER
am 05.03.2005 von http://www.lawblog.deDie Niedersächsische Landesmedienanstalt hat eine Untersuchung gegen die Fernsehsender MTV, MTV 2 Pop, Viva und Viva plus eingeleitet. Sie prüft, ob Werbespots für Klingeltöne die “Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit” von Jugendlichen ausnutzen. Das verstieße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Laut de.internet.com hat die …
KJM: Verfahren wegen Klingeltöne im TV
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der weitaus überwiegende Teil der Werbung bei den vier Musiksendern in Deutschland (MTV, MTV2 Pop, Viva und Viva Plus) besteht derzeit aus Werbung für Klingeltöne. Teilweise werden mehr als 90 Prozent der für Werbung nutzbaren Sendezeit ausschlie…
Keine Porno-Linklisten ohne Altersverifikationssystem
Die herrschende Meinung / Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 10 ME 241/07) eine Untersagungsverfügung der NLM hinsichtlich eines Porno-Linkportals bestätigt (Pressemitteilung der NLM). Links zu nach dem JMS…
RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
Handakte WebLAWg / Die 7. Kammer hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer “Doku-Soap“, in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb…
Acht Jahre Widerspruchsverfahren
MarkenBlog / Die Marke VIVA com (Registernummer 39656093) ist nach Abschluss des Widerspruchverfahrens gelöscht worden. Die Löschung wurde in der Kalenderwoche 50 veröffentlicht. Der Widerspruch gegen die Marke wurde bereits 1997 eingereicht. Das Verfahren…
Verwaltungsgericht Hannover : RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Hannover, Urteil vom 6.2.2007 - Az. 7 A 5469/06 Zur Sache Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer…
HAM beanstandet Klingelton-Werbespots bei MTV 2 Pop
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der HAM-Vorstand (Hamburgische Anstalt für neue Medien) hat beschlossen, die Ausstrahlung von Klingelton-Werbespots in dem früheren Programm MTV 2 Pop (heute „NICK“) aus Jugendschutzgründen medienrechtlich zu beanstanden. Im Rahmen einer von der…
