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TVÖD ändert Arbeitnehmerhaftung im öffentlichen Dienst nicht !

am 06.06.2006 von JuracityBlog

Versicherer (nachvollziehbar) und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes verweisen gerne darauf, dass sich die Haftung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes durch den TVÖD im Vergleich zum BAT verändert haben soll. Hintergrund ist, dass der TVÖD anders als noch der BAT nicht auf die beamtenrechtlichen Haftungsgrundsätze verweist. So wird behauptet, dass nun eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bestehe. Nach den wegen Fehlen einer speziellen Regelung geltenden allgemeinen Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung ist diese Behauptung aber falsch.
Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht, bei grober Fahrlässigkeit hat er jedoch in der Regel den gesamten Schaden zu tragen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen sind, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände, insbesondere von Schadensanlass und Schadensfolgen, nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichts- punkten (BAG Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR …

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TV-L: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Länder

JuracityBlog / Hurra, der TV-L ist da? Na ja. Er liegt im Trend, der Kompromiss, den Arbeitgeber und Gewerkschaften für die Länder nach langem Ringen doch noch gefunden haben. In Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte hängen die Trauben h…

Arbeitnehmerhaftung im TVÖD soll wieder an Beamtenhaftung angeglichen werden

JuracityBlog / so die aktuelle Information zur Haftungsregelung in § 3 TVÖD, die für sehr viel Unruhe bei den Beschäftigten gesorgt hat. Im TVÖD würde die früher in § 14 BAT geregelte Haftung der Tarifbeschäftigten analog der Ha…

Arbeitnehmerhaftung

JuracityBlog / Die Haftung des Arbeitnehmers im Job ist ein wichtiges Thema, in “gefährlichen” Berufen mit hoher Verantwortung und großen Folgen von Fehlern wichtiger als in anderen. Macht ein Anwalt einen Fehler (z.B. Versäumung der Kla…

TVÖD: Arbeitnehmerhaftung

JuracityBlog / Nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) waren Angestellte und nach den Arbeitertarifverträgen waren Arbeiter bei der Arbeitnehmerhaftung den Beamten gleichgestellt. In § 14 BAT, § 11 a MTB II, § 11 a MTL II und § 9 a BMT-G II hieß…

Arbeitnehmerhaftung in der Bank: Haftung des Bankangestellten für Überweisungsauftrag

JuracityBlog / Telefonische Überweisungsaufträge sind nicht nur für die Bankkunden kritisch, sondern auch für die Bankangestellten. Schnell hat man am Telefon eine Zahl falsch verstanden oder - mit der einer Hand am Telefon, der anderen auf de…

Bei Eigenbaumaßnahmen besteht kein Unfallversicherungsschutz

Heinicke und Kollegen / Wer in Eigenregie ein Haus baut, ist weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine Haftung der Unfallversicherung für Nichtversicherte kommt nur in Betracht, wenn ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch…

01.11.2006: Überleitung der Beschäftigten der Länder vom BAT in den TV-L

JuracityBlog / Zum Stichtag 01.11.2006 werden alle Beschäftigten der Bundesländer (ausser Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (…

Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

Anwalt bloggt / In seiner Entscheidung vom 23.11.2006 in dem Verfahren 8 ZR 701/05 hat sich das BAG eingehend mit der Frage, ob dem Arbeitnehmer, dessen PKW bei einer dienstlich veranlassten Fahrt beschädigt wird, diesbezüglich ein Aufwendungsersatzanspruch gegen…

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RA Michael Felser

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