Turn Privacy Into Profit

Hier kann man den Vertrag nachlesen, den ein amerikanischer Pornoproduzent mit einem deutschen Unternehmen geschlossen haben soll, das die Bekämpfung illegaler Tauschbörsennutzung verspricht.

Neben dem Slogan “Turn Privacy Into Profit” ist interessant, dass der Vertrag der Firma ausdrücklich die exklusiven Rechte einräumt, die Filme in Tauschbörsen einzustellen. Damit ist allerdings nicht unbedingt gesagt, dass dies auch geschieht, um andere Nutzer anzulocken. Vielmehr kann man die Klausel auch als Klarstellung verstehen, dass der Rechteinhaber eben keine weiteren Rechte über die Nutzung in Tauschbörsen vergeben hat.

Ebenso erhellend ist die Regelung, wonach die Firma das gesamte wirtschaftliche Risiko für die Verfolgung trägt. Dies könnte wichtig sein, wenn man die Höhe eines eventuellen Schadens bemessen will. Für den Rechteinhaber scheint die Sache jedenfalls nicht mehr wert zu sein, als sich nicht selbst um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen kümmern zu müssen.

Nicht zuletzt könnte auch mal die Frage gestellt werden, ob die Abmahnkosten der beauftragten Anwälte tatsächlich in geltend gemachter Höhe gerechtfertigt sind. Häufig werden im Fall erfolgloser Abmahnungen nämlich die Gebühren gar nicht beim eigenen Auftrag…

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Themen: Vertrag , Slogan

Erschienen 18. August 2008 auf http://www.lawblog.de.

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