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TURBULENZGESCHEHEN

am 21.02.2006 von LawBlog

Nebenklagevertretung. So etwas wie ein Sündenfall für einen Strafverteidiger. Aber von Zeit zu Zeit empfehlenswert wie eine Paartherapie. So konnte ich heute mal aus bequemerer Perspektive erleben, wie verhängnisvoll es sein kann, gegen Augenzeugen zu verteidigen. Noch dazu, wenn es sich um Zeugen mit folgenden Eigenschaften handelt: a) gute Sicht auf die Schlägerei; b) intakte Erinnerung; c) absolut kein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses.
Diese beiden Zeugen sagten aus, dass sie eindeutig gesehen haben, wie die drei Angeklagten den Nebenkläger vermöbelt haben. Wie das Opfer zu Boden ging. Und dort noch etwa anderthalb Minuten geschlagen und getreten wurde. Bis es bewusstlos wurde und die Täter sich aus dem Staub machten.
Die Verteidiger wählten folgenden Ansatz: Die Zeugen haben in winzigen Details unterschiedlich ausgesagt. So sagte zum Beispiel ein Zeuge, er habe nicht gesehen, ob sich auch eine Frau - die Schwester des Nebenklägers - am Ort des Geschehens befand. Er könne sich jedenfalls nicht an eine Frau erinnern. Andere Zeugen hatten jedoch von der Frau gesprochen. Hieraus schloss der Anwalt eines Angeklagten, dass wegen dieses “Widerspruchs” der gesamte Ablauf unklar sei. Keine Frau, keine Schlägerei.
Natürlich sagte er das nicht so banal. Sonst wäre es ja ein Trick aus dem Zauberkasten. Nein, wir schwebten andächtig davon, getragen von der Wucht eines (mir) bis dato unbekannten Wortes.
Turbulenzgeschehen.
Alles, sagte der Verteidiger, war doch ein Turbulenzgeschehen. Er meinte damit: Wo mehrere Menschen sind, geht …

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