Turboprämien / Rennprämien
In Sozialplänen oder freiwilligen Abfindungsangeboten (z.B. bei Daimler-Chrysler) finden sich immer häufiger sog. Turboprämien (in Betrieben auch Renngeld o.ä. genannt). Gemeint sind damit Zusatzbeträge zu den normal berechneten Abfindungen, die für die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder Klageverzichtes gezahlt werden. Damit lässt sich der Mitarbeiter im Ergebnis gegen eine Prämie das Recht abkaufen, Kündigungsschutzklage zu erheben.
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in zwei Entscheidungen derartige Zusatzprämien für zulässig erklärt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Prämien in einer freiwilligen Vereinbarung geregelt sind (BAG vom 15.2.2005 - 9 AZR 116/04); in einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan nur dann, wenn die Prämie zusätzlich gezahlt wird. Nicht zulässig ist also, die Sozialplanabfindung selbst von einem Verzicht auf eine Klageerhebung oder einen Aufhebungsvertrag abhängig zu machen, wie dies etwa in der Regelung des § 1a KSchG vorgesehen ist (so BAG vom 31.5.2005 - 1 AZR 254/04).
Bei einer Sozialplanabfindung dagegen wäre dies unzulässig, da die Sozialplanabfindung nicht dazu dient, Ungewissheiten über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu beseitigen, sondern nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG »dem Ausgleich oder der Milderung der mit der Betriebsänderung verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Nachteile dient«. Der Sozialplan und damit die Sozialplanabfindung setzen also eine rechtmässige Kündigung voraus. Es ist daher konsequent, dass Arbeitnehmer neben der Sozialplanabfindung das Recht behalten müssen, die Kündigung gleichwohl auf die Rechtmässigkeit überprüfen zu können. Das hindert den Arbeitgeber nicht, zusätzlich dazu eine Prämie für Schnellentschlossene zu zahlen. Allerdings muss der Arbeitnehmer bei freiwilligen Abfindungszahlungen deutlich auf sein Wahlrecht hingewiesen werden (Klage oder Zahlung der Turboprämie), so das BAG in einem Urte…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bundesarbeitsgericht , Chrysler , Rennprämie
Erschienen 17. Mai 2006 auf http://blog.juracity.de.
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