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Turboprämie in kirchlichem Regelwerk

am 04.05.2006 von http://info.folkertjanke.de

Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. “Turboprämie”) dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ihrem Sinn und Zweck den Abfindungsanspruch nur dann aus, wenn für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass er tatsächlich ein Wahlrecht zwischen dem Abfindungsanspruch und einem Kündigungsschutzverfahren hat, und er die letztere Möglichkeit wählt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 03.04.2006 (Az.: 4 AZR 189/05)
Die Klägerin war im Kindergarten der Beklagten, einer katholischen Kirchengemeinde, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag waren die vom Bischof in Kraft gesetzten Beschlüsse der Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts) in Bezug genommen. Nach der Rationalisierungsschutzordnung (RaSchO) der Bistums-KODA erhalten Mitarbeiter/innen, denen auf Grund einer Stilllegung oder Auflösung einer Einrichtung gekündigt wird, eine Abfindung. Der Abfindungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der/die Mitarbeiter/in Kündigungsschutzklage erhebt. Die Beklagte kündigte der Klägerin wegen der beabsichtigten Schließung des Kindergartens, ohne auf die Abfindungsregelung in der RaSchO hinzuweisen. Die Klägerin erhob Kündigungsschutzklage und machte im Laufe des Verfahrens hilfsweise den Abfindungsanspruch geltend. Die Beklagte …

Arbeitsrecht: Klageverzicht als Bedingung zur Abfindung: Turboprämie zulässig?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das BAG hatte sich in einer neueren Entscheidung erneut mit der so genannten Turboprämie auseinanderzusetzen (BAG, Urt. v. 03.05.2006 - 4 AZR 189/05 -). Hierunter versteht man Regelungen, in denen ein Abfindungsanspruch bei Erhebung einer Kündigung…

Sozialplan-Tarifvertrag: Keine Abfindung bei Kündigungsschutzklage

Recht und Alltag / Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. Hieran…

Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Recht und Alltag / Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer ge…

BAG: Kündigung und kein Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG bei Klagerücknahme ?

JuracityBlog / Der Gesetzgeber wollte die außergerichtliche Streitschlichtung fördern und die Arbeitsgerichte entlasten. So wurde § 1 a KSchG geschaffen. Danach erhalten Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung, wenn sie a…

§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…

Verloren und trotzdem gewonnen: BAG zur Turboprämie ausserhalb von Sozialplänen

JuracityBlog / In seinem Urteil vom 03.05.2006 (4 AZR 189/05) hat das Bundesarbeitsgericht sich erneut mit sogenannten “Turboprämien” (auch Rennprämie” genannt) beschäftigt und diese für zulässig erklärt, sofern es si…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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