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Tumulte im Mannheimer Zündelprozess - Rechtsradikale veranstalten Tollhaus im Gerichtssaal

am 18.02.2006 von http://www.strafblog.de

Das Verfahren vor dem Mannheimer Landgericht gegen den Holocaust-Leugner und Nazifreund Ernst Zündel eskaliert. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen hat die Hauptverhandlung jetzt erstmal auf den 09.03.2006 vertagt, nachdem die Wahlverteidigerin Sylvia Stolz ihm wiederholt ins Wort gefallen war, als er deren unerhörtes und beispielloses Verhalten vor dem Landgericht rügte. Meinerzhagen hatte der der rechtsextremen Szene zugerechneten Juristin bereits im November die Pflichtverteidigung entzogen und sich damit einen von mehreren Befangenheitsanträge zugezogen. Die Anwältin hatte unter anderem auch erfolglos versucht, den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler, dem die Anwaltszulassung inzwischen entzogen wurde, als Assistenten der Verteidigung in das Verfahren zu drücken. Schon im Laufe der Woche hatte der Richter der Anwältin mehrfach das Wort entzogen und auch ihr Mikrofon abstellen lassen, nachdem diese das Gericht beschimpft hatte. So hatte sie verlauten lassen, gegen ihren Mandanten finde ein Schauprozess in der Tradition der Holocaust-Prozesse und der Nürnberger Prozesse statt.

Auch das überwiegend rechtsextreme Publikum macht in dem Verfahren auf sich aufmerksam. In dieser Woche hat der Vorsitzende Richter gegen einen Zuschauer eine viertägige Ordnungshaft verhängt, weil dieser ihn bei einem Zwischenruf mit dem Namen des früheren Volksgerichtshofspräsidenten Freisler angesprochen hatte, dem wohl fürchterlichsten Richter der deutschen Justizgeschichte. Gegen drei andere Zuschauer waren Ordnungsgelder verhängt worden, weil diese begonnen hatten, im Gerichtssaal die erste Strophe des Deutschlandliedes zu singen. (Quelle: NETZEITUNG.de)

Anmerkung: Als Strafverteidiger muss man die Freiheit des Wortes in der Hauptverhandlung grundsätzlich verteidigen. Die Entziehung des Verteidgerwortes durch den Vorsitzenden ist rechtlich immer problematisch und nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Verteidiger zuvor das Wort erteilt wurde und dieser dann von seinem Äußerungsrecht in zulässiger Form Gebrauch macht. Ein Gericht muss sich aber weder beleidigen lassen noch rechtsradikale Diffamierungen, die ihrerseits schon volksverhetzenden Charakter haben können, im Gerichtssaal zulassen. Dann kann die Entziehung des Wortes ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Ob dies vorliegend der Fall war, ist Tatfrage und wird sicher noch im Revisionsverfahren überprüft werden, falls es zu einer Verurteilung des Angeklagten kommt. Unabhängig hiervon vermag ich mich mit der Kollegin Stolz (nomen est omen?) vorliegend nicht solidarisch zu erklären. Wir brauchen keine Rechtsradikalen in schwarzer Robe, weder auf der Richterbank noch als Staatsanwälte oder Verteidiger. Das ist jedenfalls meine ganz private Meinung.

Autor: Ra Rainer Pohlen

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